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Bauleitplanung
Die Bauleitplanung ist ein zentrales Instrument der kommunalen Stadtplanung. Sie dient dazu, die städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde zu steuern. Ziel ist es, eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten, die den Bedürfnissen der Bevölkerung und den gesetzlichen Rahmenbedingungen entspricht.
Zwei Stufen der Bauleitplanung
Die Bauleitplanung wird in zwei Stufen vollzogen.
- Vorbereitender Bauleitplan (Flächennutzungsplan)
- Verbindlicher Bauleitplan (Bebauungsplan)
Rechtlicher Hintergrund und Zweck
Die Bauleitplanung ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Besonders wichtig sind §§ 1–13. Der Zweck ist die Sicherstellung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung, Schutz von Natur und Umwelt, Ordnung der Siedlungsstruktur und Vermeidung von Nutzungskonflikten (z. B. zwischen Industrie und Wohngebieten).
Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) stellt die geplante städtebauliche Entwicklung der gesamten Stadt in Grundzügen dar. Er stellt nutzungsbezogene Grundzüge der Bodennutzung dar (z. B. Wohnbauflächen, Gewerbegebiete, Verkehrsflächen, Grünflächen) und zeigt beispielsweise, wo künftig Wohn-, Gewerbe- oder Grünflächen vorgesehen sind. Der Flächennutzungsplan dient als vorbereitendes Planungsinstrument und bildet die Grundlage für die nachfolgenden Bebauungspläne.
Regionaler Flächennutzungsplan (RegFNP)
Regionalplan Südhessen
Für die 75 Kommunen im Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main ist das durch den Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) Südhessen geregelt. Derzeit wird der RegFNP für das Zieljahr 2030 neu aufgestellt.
Weitere Informationen & aktuelle Pläne
Bebauungsplan

Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) regelt konkret, wie einzelne Grundstücke genutzt und bebaut werden dürfen – etwa durch Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung, zum Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise, etc. Er ist rechtsverbindlich und setzt die Vorgaben des Flächennutzungsplans im Detail um.
Bebauungspläne Rodgau
Beteiligung in der Bauleitplanung

Ein wichtiger Bestandteil der Bauleitplanung ist die Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange. § 3 BauGB sieht im Bauleitplanverfahren die „Beteiligung der Öffentlichkeit“ vor, um diese über die Planung zu informieren. Die Öffentlichkeit kann sich während der Planaufstellung einbringen und wird im Verfahren aufgefordert Stellungnahmen zur Planung einzubringen, um Bedenken zu äußern und/oder Vorschläge zu machen.
Die Einbeziehung der Öffentlichkeit zusammen mit der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 BauGB bildet die Grundlage für eine umfassende Abwägung von privaten und öffentlichen Belangen, über die letztlich die Stadtverordnetenversammlung entscheidet.
Zweistufige Beteiligung
Die Beteiligung ist in der Regel zweistufig.
- Erste Stufe ist die frühzeitige Beteiligung
- Zweite Stufe ist die formelle Beteiligung (Auslegung) .
Je nach Projekt gibt es auch vereinfachte Verfahren, bei denen auf die frühzeitige Beteiligung verzichtet werden kann.
Information und Teilhabe
Bei der Beteiligung besteht die Gelegenheit, die Planunterlagen der aktuellen Bebauungspläne, im Rathaus oder online einzusehen. Die eingestellten Unterlagen dienen nur zu Informationszwecken. Bei großen Projekten ist ggf. auch eine Informationsveranstaltung vorgesehen, die im Veranstaltungskalender angekündigt wird.
Stellungnahmen können während der öffentlichen Auslegungsfrist erfolgen
- per E-Mail
- per Brief schriftlich
- durch Niederschrift vor Ort im Rathaus
- über die Plattform "Bauleitplanung Online" im Internet
Infos und Stellungnahme online
Weitere Infos & Termine zu Beteiligungen sind auch über die Amtliche Bekanntmachung einzusehen.
Bebauungsplan D 32 „Erweiterung der Schule an der Claus-von-Stauffenberg-Straße“
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rodgau hat in ihrer Sitzung am 11.12.2023 folgendes beschlossen
- die Aufstellung des Bebauungsplanes Dudenhofen Nr. 32 „Erweiterung der Schule an der Claus-von-Stauffenberg-Straße“,
- die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und
- die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 56, 57, 58, 59, 60/1, 61/1, 62/1, 63/1, 64/3, 64/5, 65/1, 66/1, 67/1, 259/1 tlw. (Verkehrsfläche) und 260 der Flur 4, Gemarkung Dudenhofen. Die Grenzen des Geltungsbereiches sind aus nachfolgender Abbildung ersichtlich.

Allgemeine Ziele und Zwecke
Ziel des Bebauungsplans ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Weiterentwicklung eines Schulstandortes zu schaffen.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Der Vorentwurf des Bebauungsplans inklusive seiner textlichen Festsetzungen, Begründung, Umweltbericht, Klimaexpertise, Artenschutzgutachten sowie dem Vorabzug des Gutachtens zur Kompensation des Schutzguts Boden wird in der Zeit vom 23.03.2026 bis einschließlich 20.04.2026 auf „he.bauleitplanung-online.de“ veröffentlicht.
Stellungnahmen können
- elektronisch über das Portal „he.bauleitplanung-online.de“ übermittelt
- während der Offenlegungszeit schriftlich beim Magistrat der Stadt Rodgau eingereicht
- zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung abgegeben werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die genannten Unterlagen während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Stadt Rodgau, Hintergasse 15, 1. Stock, Zimmer 1.8 in 63110 Rodgau eingesehen werden.
Unterlagen zum Herunterladen:
- Bebauungsplan Vorentwurf
- Textliche Festsetzungen
- Begründung
- Artenschutzgutachten
- Fachbeitrag Boden - Vorabzug
- Klimagutachten
Bebauungsplan D24 - „Wohngebiet - Hinter dem Dell“
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch zum Bebauungsplan Dudenhofen Nr. 24 „Wohngebiet - Hinter dem Dell“
Der Magistrat der Stadt Rodgau hat am 23.02.2026 dem Vorentwurf zum Bebauungsplan Dudenhofen Nr. 24 „Wohngebiet - Hinter dem Dell“ und der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB zugestimmt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans hat sich gegenüber dem Aufstellungsbeschluss wie folgt verändert.
- Der aktuelle Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke der Flur 4, Gemarkung Dudenhofen: 202,
203, 204, 205, 206, 207/1, 207/2, 208/1, 208/2, 209, 210, 211/1, 255/8, 255/9, 255/10, 261/1, 262, 263/2 - 263/3 und 60/2 teilweise
- Die Flurstücke 104/3, 104/4, 105/2, 106/2, 107/2, 143/3 und 255/2 sind aus dem Geltungsbereich ausgenommen
- Die Flurstücke 60/2, 61/2, 62/2, 63/2, 64/4, 64/6, 65/2 und 67/2, welche eine künftige Erweiterung von
D24 darstellen, sind zurzeit nicht mehr Teil des Bebauungsplans.

Allgemeine Ziele und Zwecke
Ziel des Bebauungsplans ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohngebietes am westlichen Ortsrand von Dudenhofen zu schaffen.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Der Vorentwurf des Bebauungsplans inklusive seiner Begründung, der textlichen Festsetzungen und des Umweltberichts wird in der Zeit vom 23.03.2026 bis 13.04.2026 hier sowie auf der Internetseite „he.bauleitplanung-online.de“ veröffentlicht.
Stellungnahmen können
- elektronisch über das Portal „he.bauleitplanung-online.de“ übermittelt
- während der Offenlegungszeit schriftlich beim Magistrat der Stadt Rodgau eingereicht
- zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung abgegeben werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die genannten Unterlagen während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Stadt Rodgau, Hintergasse 15, 1. Stock, Zimmer 1.9 in 63110 Rodgau eingesehen werden.
Unterlagen zum Herunterladen:
- Bebauungsplan Vorentwurf
- Textliche Festsetzungen
- Begründung
- Umweltbericht
- Bestandskarte
- Bodengutachten
- Lärmgutachten
- Geltungsbereich
- Ergebnis der faunistischen Erfassung