Änderung Steuer & Gebühren 2026
Am 22. Juni hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rodgau eine Reihe von Steuer- und Gebührenanpassungen sowie die Einführung neuer Steuern beschlossen.
Finanzsituation & Hintergrund
Sind die Maßnahmen notwendig?
Leider ja. Nach der ersten Analyse der Haushalts- und Finanzsituation der Stadt ergab sich ein Fehlbetrag im Ergebnisplan 2026 von 14,1 Mio. € sowie ein Defizit im Finanzplan von 15,3 Mio. €. Der Haushaltsplan war somit gemäß den gesetzlichen Anforderungen nicht ausgeglichen. Die Haushaltsgenehmigung durch die Kommunalaufsicht setzt den Ausgleich des Gesamthaushaltsplans jedoch voraus.
Für die finanzielle Situation gibt es verschiedene Gründe
- Die Gewerbesteuer ist aufgrund der wirtschaftlichen Lage eingebrochen (von 2023 33 Mio. € Einnahme auf 2026 22,4 Mio. € Einnahme-Prognose). Die restlichen Einnahmequellen können diese Ausfälle nicht kompensieren.
- Die Leistungen, die Rodgau als Kommune aufgrund von Bundes- und Landesgesetzen erbringen muss, haben im Umfang stetig zugenommen, ohne dass eine entsprechende finanzielle Kompensation erfolgt. Beispielsweise
- Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz inklusive der Umsetzung der dafür notwendigen Infrastruktur an Kitas
- Teilweise Kostenfreistellung eines Kitaplatzes
- Kommunale Wärmeplanung
- Über die ständig steigende Kreis- und Schulumlage der Stadt Rodgau werden u.a. folgende Leistungen finanziert
- Gesetzliche Verpflichtungen im Rahmen der Eingliederungshilfe
- Hilfen zur Pflege
- Ganztagesbetreuung in den Grundschulen
- Der Anstieg der Kreis- und oder Schulumlage betrug allein von 2023 auf 2026 28,4 % - das sind 12,437 Mio € mehr
- Es wird nicht dem Prinzip „Wer bestellt, zahlt.“ entsprochen (fehlende Veranlassungskonnexität).
- Die Kosten für Personal, Material und bezogene Dienstleistungen sind durch Tarifabschlüsse, Energiekrisen und erhöhte Inflation ebenso in allen Bereichen gestiegen
Einsparungen
Zunächst haben die Verantwortlichen seit November 2025 in mehreren nicht öffentlichen Sitzungen in den städtischen Gremien (Stadtverordnetenversammlung und Magistrat) nach internen Einsparungen gesucht.
So wurden u.a. folgende Einsparungen beschlossen.
- Die Anzahl der Sitzungen wurden von jährlich 80 auf 60 reduziert
- Einsparung potentiell 35.200 € pro Jahr
- Das Personal der Fraktionen in den Fraktionsbüros wurde reduziert
- Einsparung von rund 135.601 € pro Jahr
- Die Anzahl, die Größe der Ausschüsse und die Ausstattung der Fraktionsbüros wurden gestrafft:
- Einsparung 2026 ca. 150.000 €
- Einsparung 2027 ca. 200.000 €
- Es wurde eine Stellenbesetzungssperre für zunächst 12 Monate ausgesprochen.
- Einsparung 2026 ca. 250.000 €
- Einsparung 2027 ca. 1 Mio.€
- Die Stunden für die Kita-Betreuung und daraus resultierend die Aufwendungen für Personal wurden reduziert:
- Einsparung 2026 ca. 300.000 €
- Einsparung 2027 ca. 850.000 €
- Die Grünpflege wurde für 2026 um 150.000 € gekürzt
- Das Stadtfest wird 2026 nicht durchgeführt und spart damit 25.000 €
Die Summe der Einsparungen konnte mit rund 5,6 Mio. Euro zwar einen wertvollen Beitrag leisten. Offen blieb jedoch ein Fehlbetrag von 8,5 Mio. Euro. Um den geforderten Ausgleich zu erreichen, wurde nach weiteren Möglichkeiten gesucht. Letztlich musste eine Entscheidung über Mehrerträge bzw. -einnahmen durch die Anhebung bzw. Neueinführung von Gemeindesteuern/-gebühren getroffen werden.
Übersicht der Konsolidierungsmaßnahmen
Die Übersicht zeigt die wesentlichen geplanten neuen Erträge und Einsparungen für 2026 und 2027
Steuererhöhungen & neue Steuern
Steuererhöhungen
Folgende Steuern werden erhöht.
Rückwirkend zum 1. Januar 2026
- Grundsteuer B - Hebesatz von 877,5 % auf 1.250 %
- Gewerbesteuer - von 380 % auf 390 %
Ab dem 1. Juli 2026
- Hundesteuer - pro Jahr für den
- ersten Hund von 60 € auf 120 €
- zweiten Hund von 90 € auf 200 €
- dritten und jeden weiteren Hund von 120 € auf 280 €
- Gefährliche Hunde zusätzlich zur genannten Steuer pro Jahr 600 € - betrifft:
- sogenannte „Listenhunde“, die den obligatorischen Wesenstest nicht bestehen
- „Hunde nach Beißvorfall“ gemäß § 2 Abs. 2 der hessischen Gefahrenabwehrordnung
- Spielapparatesteuer - detaillierte Infos in der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte
A) Apparate mit Gewinnmöglichkeit von 20% auf 22%
- Mindestbeträge in Spielhallen von 120 € auf 160 € Euro
- Mindestbeträge in Gaststätte und sonstigen Orten von 60 € auf 80 €
B) Apparate ohne Gewinnmöglichkeit von 8% auf 10%
- Mindestbeträge in Spielhallen von 40 € auf 50 €
- Mindestbeträge in Gaststätte und sonstigen Orten von 20 € auf 25 €
C) Apparate mit sexuellen oder gewalttätigen Handlungen gleichbleibender Prozentsatz (60%)
- Mindestbeträge in Spielhallen von 200 € auf 270 €
- Mindestbeträge in Gaststätte und sonstigen Orten von 400 € auf 540 €
D) Apparate ohne Gewinnmöglichkeit
- Mindestbeträge in Spielhallen von 50 € auf 65 €
- Mindestbeträge in Gaststätte und sonstigen Orten von 30 € auf 40 €
E) Steuer für Spielclubs und Casinos von 30 € auf 40 € pro qm und Monat
Die Anpassung der Mindestbeträge erfolgt auf Basis der Inflationsrate seit 2012 (32,9 %). Die Beträge wurden entsprechend erhöht und kaufmännisch auf den nächsten durch 5 teilbaren Betrag gerundet.
Neue Steuern
Neu eingeführte Steuern sind
Rückwirkend zum 1. Januar 2026
- Grundsteuer C: 3.750 % neu - für seit drei Jahren baureife, unbebaute Grundstücke
Ab dem 1. Juli 2026
Zweitwohnsitzsteuer - beträgt 10 % der Nettokaltmiete
Ab dem 1. Oktober 2026
Übernachtungssteuer - Übernachtungssteuer von 5% auf die reine Übernachtungsleistung (beispielhaft nur ein Hotelzimmer, nicht das Frühstück)
Gebührenerhöhungen
- Verpflegungspauschale
- für Tagesstättenplätze von bisher 85 € auf 135 € monatlich
(darin enthalten sind Frühstück, Mittagessen, Nachmittagssnack und Getränke) - für Kindergartenplätze bis 12:30 Uhr ohne Mittagessen von 15 € auf 24 € monatlich
(darin enthalten sind Frühstück und Getränke)
- für Tagesstättenplätze von bisher 85 € auf 135 € monatlich
- Ersatzhundemarke - von 2,50 € auf 25 €
- Anpassung hat das Ziel der Kostendeckung
- Weiter soll die Erhöhung den Missbrauch der niedrigen Gebühren verhindern bspw. durch das Anschaffen von „Ersatzmarke“ für ein weiteres Tier
- Weitere Gebühren für allgemeine Verwaltungsleistung wie z.B. Kopien und Beglaubigungen
(Änderungen in der Verwaltungskostensatzung im Überblick)