Situation und Hintergrund
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rodgau hat am 22. Juni eine Reihe von Steuer- und Gebührenanpassungen sowie die Einführung neuer kommunaler Steuern beschlossen. Hintergrund ist die angespannte Finanzlage der Stadt. Nach der ersten Analyse der Haushalts- und Finanzsituation ergab sich ein Fehlbetrag von rund 14,1 Millionen Euro. Der Haushaltsplan war nicht ausgeglichen und damit nicht genehmigungsfähig. Die Finanzsituation der Stadt hat mehrere Ursachen. So fehlen ihr beispielsweise Einnahmen aus der Gewerbesteuer, die aufgrund der aktuell schwachen wirtschaftlichen Lage deutlich niedriger als sonst ausfällt. Hinzu kommt, dass kommunale Aufgaben und die damit verbundenen Kosten seit Jahren steigen. Viele dieser Pflichtleistungen muss die Stadt aufgrund von Bundes- und Landesgesetzen erbringen. Dazu zählen unter anderem der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz und dessen teilweise Kostenfreistellung aber auch die Kommunale Wärmeplanung. Auch die Kreis- und Schulumlage steigt. Darüber beteiligt sich die Stadt beispielsweise an der Ganztagsbetreuung an den Schulen, den Hilfen zur Pflege oder der Eingliederungshilfe. Allesamt Pflichtleistungen für die es keine Kompensation seitens des Landes oder des Bundes gibt. Hinzu kommen steigende Kosten für Personal, Material und Dienstleistungen infolge von Tarifabschlüssen, Inflation und internationalen Krisen.
Herangehensweise
Bevor Steuer- und Gebührenanpassungen beschlossen wurden, haben Verwaltung und politische Verantwortliche seit November letzten Jahres nach Einsparmöglichkeiten gesucht. Im Ergebnis wurden u.a. die Anzahl der abrechnungsfähigen Sitzungen von 80 auf 60 begrenzt, eine Stellenbesetzungssperre für das städtische Personal verhängt, die Grünpflege zurückgefahren und das Stadtfest gestrichen. Diese Einsparungen von knapp 5,6 Mio. Euro leisten zwar einen wichtigen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung, reichen jedoch nicht aus. Deshalb mussten zusätzliche Einnahmen generiert werden, die sich auch unmittelbar auf die Bürgerinnen und Bürger auswirken.
Änderungen
Rückwirkend zum 1. Januar 2026 wird deshalb der Hebesatz der Grundsteuer B von 877,5 Prozent auf 1.250 Prozent angehoben. Der Hebesatz der Gewerbesteuer steigt von 380 Prozent auf 390 Prozent. Ab dem 1. Juli wird die Hundesteuer erhöht und beträgt für den ersten Hund künftig 120 Euro pro Jahr. Auch für die weiteren Hunde wird sie angepasst. Für gefährliche Hunde wird zusätzlich zur regulären Steuer ein Betrag von 600 Euro jährlich erhoben. Auch die Spielapparatesteuer und die für Spielclubs und Casinos wird erhöht. Neben den Steuererhöhungen werden auch neue kommunale Steuern eingeführt. Sie fallen ab 1. Juli 2026 für den Zweitwohnungssitz und ab 1. Oktober für Übernachtungsleitungen an. Auch einzelne Gebühren steigen. Dazu zählt unter anderem die Gebühr für eine Ersatzhundemarke, die zukünftig 25 Euro kostet, oder auch die Anpassung der Verpflegungspauschale in den Kitas. Die genauen Regelungen ergeben sich aus den entsprechenden Satzungen und Gebührenordnungen und sind über die Homepage der Stadt Rodgau einzusehen. Mit den beschlossenen Maßnahmen soll der städtische Haushalt ausgeglichen und damit genehmigungsfähig gemacht werden. Der Stadt Rodgau und den Entscheidungsträgern ist bewusst, dass die Anpassungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zusätzliche Belastungen bedeuten. Zur Sicherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit der Stadt Rodgau sind diese Schritte leider unausweichlich.
