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Urban land-use planning
Die Bauleitplanung ist ein zentrales Instrument der kommunalen Stadtplanung. Sie dient dazu, die städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde zu steuern. Ziel ist es, eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten, die den Bedürfnissen der Bevölkerung und den gesetzlichen Rahmenbedingungen entspricht.
Zwei Stufen der Bauleitplanung
Die Bauleitplanung wird in zwei Stufen vollzogen.
- Vorbereitender Bauleitplan (Flächennutzungsplan)
- Verbindlicher Bauleitplan (Bebauungsplan)
Rechtlicher Hintergrund und Zweck
Die Bauleitplanung ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Besonders wichtig sind §§ 1–13. Der Zweck ist die Sicherstellung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung, Schutz von Natur und Umwelt, Ordnung der Siedlungsstruktur und Vermeidung von Nutzungskonflikten (z. B. zwischen Industrie und Wohngebieten).
Land use plan

Der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) stellt die geplante städtebauliche Entwicklung der gesamten Stadt in Grundzügen dar. Er stellt nutzungsbezogene Grundzüge der Bodennutzung dar (z. B. Wohnbauflächen, Gewerbegebiete, Verkehrsflächen, Grünflächen) und zeigt beispielsweise, wo künftig Wohn-, Gewerbe- oder Grünflächen vorgesehen sind. Der Flächennutzungsplan dient als vorbereitendes Planungsinstrument und bildet die Grundlage für die nachfolgenden Bebauungspläne.
Regionaler Flächennutzungsplan (RegFNP)
Regionalplan Südhessen
Für die 75 Kommunen im Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main ist das durch den Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) Südhessen geregelt. Derzeit wird der RegFNP für das Zieljahr 2030 neu aufgestellt.
Weitere Informationen & aktuelle Pläne
Development plan

Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) regelt konkret, wie einzelne Grundstücke genutzt und bebaut werden dürfen – etwa durch Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung, zum Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise, etc. Er ist rechtsverbindlich und setzt die Vorgaben des Flächennutzungsplans im Detail um.
Bebauungspläne Rodgau
Beteiligung in der Bauleitplanung

Ein wichtiger Bestandteil der Bauleitplanung ist die Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange. § 3 BauGB sieht im Bauleitplanverfahren die „Beteiligung der Öffentlichkeit“ vor, um diese über die Planung zu informieren. Die Öffentlichkeit kann sich während der Planaufstellung einbringen und wird im Verfahren aufgefordert Stellungnahmen zur Planung einzubringen, um Bedenken zu äußern und/oder Vorschläge zu machen.
Die Einbeziehung der Öffentlichkeit zusammen mit der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 BauGB bildet die Grundlage für eine umfassende und gerechte Abwägung von privaten und öffentlichen Belangen, über die letztlich die Stadtverordnetenversammlung entscheidet.
Zweistufige Beteiligung
Die Beteiligung ist in der Regel zweistufig.
- Erste Stufe ist die frühzeitige Beteiligung
- Zweite Stufe ist die formelle Beteiligung (Auslegung) .
Je nach Projekt gibt es auch vereinfachte Verfahren, bei denen auf die frühzeitige Beteiligung verzichtet werden kann.
Information und Teilhabe
Bei der Beteiligung besteht die Gelegenheit, die Planunterlagen der aktuellen Bebauungspläne, im Rathaus oder online einzusehen. Die eingestellten Unterlagen dienen nur zu Informationszwecken. Bei großen Projekten ist ggf. auch eine Informationsveranstaltung vorgesehen, die im Veranstaltungskalender angekündigt wird.
Stellungnahmen können während der öffentlichen Auslegungsfrist erfolgen
- by e-mail
- per Brief schriftlich
- durch Niederschrift vor Ort im Rathaus
- über die Plattform "Bauleitplanung Online" im Internet
Infos und Stellungnahme online
Weitere Infos & Termine zu Beteiligungen sind auch über die Amtliche Bekanntmachung einzusehen.