Steuer
Die Stadt Rodgau finanziert sich aus folgenden Steuerquellen.
Grundsteuer
Die Grundsteuer berechnet sich aus drei Faktoren
- Wert des Grundbesitzes
- Steuermesszahl
- Hebesatz
Aus dem Wert des Grundbesitzes und der Steuermesszahl ergibt sich der vom Finanzamt verwendete Steuermessbetrag. Von der Stadt Rodgau wird der Hebesatz festgelegt, diese beträgt für die
- Grundsteuer A 760 %
- Grundsteuer B 877,5 %
Wie wird die Grundsteuer entrichtet?
Die Grundsteuer wird nach dem Grundbescheid von der Stadt Rodgau erhoben. Darauf basierend können Sie den Betrag per Lastschrift oder Überweisung begleichen. Nähere Infos entnehmen Sie dem Grundsteuerbescheid.
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Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer wird nach Erstellung des Gewerbesteuermessbescheides durch das zuständige Finanzamt von der Stadt Rodgau erhoben.
Der Gewerbesteuersatz beträgt in Rodgau
- Gewerbesteuer 380 %
Wie wird die Gewerbesteuer entrichtet?
Die Gewerbesteuer wird nach Erstellung des Gewerbesteuermessbescheides durch das zuständige Finanzamt von der Stadt Rodgau erhoben. Darauf basierend können Sie den Betrag per Lastschrift oder Überweisung begleichen. Nähere Infos entnehmen Sie dem Gewerbesteuermessbescheid.
Was ist die Gewerbesteuer?
Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt) und knüpft allein an das Besteuerungsobjekt an, ohne dabei die persönlichen Verhältnisse des Steuerschuldners (z. B. seine Leistungsfähigkeit) zu berücksichtigen. Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb und seine objektive Ertragskraft. Schuldner der Gewerbesteuer ist der Unternehmer. Als Unternehmer gilt der, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird. Ist die Tätigkeit einer Personengesellschaft Gewerbebetrieb, so ist Steuerschuldner die Gesellschaft.
Was ist gewerbesteuerpflichtig?
Gewerbesteuerpflichtig sind Gewinne von Einzelunternehmen und Personengesellschaften, soweit sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, oder von Kapitalgesellschaften.
Was nicht?
Gewinne aus einer freiberuflichen, land- und forstwirtschaftlichen oder vermögensverwaltenden Tätigkeit (bspw. Vermietung und Verpachtung) sind nicht gewerbesteuerpflichtig.
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Hundesteuer
Die Hundesteuer beträgt
- für den ersten Hund 60 €
- für den zweiten Hund 90 €
- für den dritten und jeden weiteren Hund 120 €
Wie wird die Steuer entrichtet?
Die Hundesteuer wird aufgrund des Hundesteuerbescheides durch die Stadt Rodgau erhoben. Darauf basierend können Sie den Betrag per Lastschrift oder Überweisung begleichen. Nähere Infos entnehmen Sie dem Hundesteuerbescheid.
Gibt es Ausnahmeregelungen?
- Das Halten von z.B. Blindenhunden, Diensthunden, Hunden von Forstbediensteten und Jagdaufsehern können je nach Gemeindesatzung von der Steuer befreit bzw. ermäßigt sein.
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Spielapparatesteuer
Die Stadt Rodgau erhebt eine Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte als örtliche Aufwandsteuer nach Maßgabe der in § 2 im Einzelnen aufgeführten Besteuerungstatbestände.
Die Steuersätze sind im § 4 der Spielapparatesatzung geregelt. Sie unterscheiden je nach verschiedenen Kriterien wie z.B. Standort oder Gewinnmöglichkeit.
Satzung zum Herunterladen
Wie wird die Steuer entrichtet?
Die Spielapparatesteuer wird aufgrund des Spielapparatesteuerbescheides durch die Stadt Rodgau erhoben. Darauf basierend können Sie den Betrag per Lastschrift oder Überweisung begleichen. Nähere Infos entnehmen Sie dem Spielapparatesteuerbescheid.
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Erklärung, Formulare und Anlage zur Spielapparatesteuer zum Herunterladen