Bevölkerungsschutz & Krisenmanagement
Hier erfolgt einen Überblick über wichtige Akteure und Begriffe des Bevölkerungsschutzes und des Krisenmanagements.
Bevölkerungsschutz
Bevölkerungsschutz umfasst alle nicht‐polizeilichen und nicht‐militärischen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen vor Katastrophen und anderen schweren Notlagen sowie vor den Auswirkungen von Kriegen und bewaffneten Konflikten.
Bevölkerungsschutz als Oberbegriff beschreibt alle Aufgaben und Maßnahmen:
- der Kommunen und der Länder im Katastrophenschutz
- des Bundes im Zivilschutz
Katastrophenschutz
Eine Katastrophe beschreibt ein Schadenereignis, das Leben, Gesundheit oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung, Tiere, erhebliche Sachwerte oder die natürlichen Lebensgrundlagen in ungewöhnlichem Maße gefährdet oder beeinträchtigt. Zu ihrer Beseitigung ist die einheitliche Lenkung aller Katastrophenschutzmaßnahmen sowie der Einsatz von Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes erforderlich.
Die Gefahrenabwehr im Katastrophenfall ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Im Stadtgebiet Rodgau ist die Untere Katastrophenschutzbehörde zuständig.
Die Untere Katastrophenschutzbehörde trifft vorbereitende Maßnahmen für den Katastrophenfall, erstellt z.B. Alarm‐ und Einsatzpläne und stellt Einheiten und Einrichtungen für die Abwehr von Gefahren auf.
Hierfür bestehen acht Fachdienste mit den Aufgabenbereichen
- Brandschutz
- Gefahrstoff‐ABC (atomare, biologische, chemische Gefahrstoffe)
- Sanitätswesen
- Betreuung
- Wasserrettung
- Bergung
- Instandsetzung
- Führung sowie Information und Kommunikation
In den Katastrophenschutz integriert sind mitwirkenden Organisationen wie:
- Feuerwehr (Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr)
- Arbeiter‐Samariter‐Bund (ASB)
- Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
- Johanniter‐Unfall‐Hilfe (JUH)
- Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW)
- Deutsche‐ Lebens‐ Rettungsgesellschaft (DLRG)
- Polizei und Bundespolizei
- Bundeswehr
Zivilschutz
Der Schutz der Bevölkerung vor Kriegseinwirkungen und den damit verbundenen Folgen ist als Teil der Zivilverteidigung Aufgabe des Bundes. Die Ausführung erfolgt im Auftrag durch die Bundesländer. Fahrzeuge, Geräte und Finanzmittel stellt der Bund bereit. Diese stehen aber auch dem friedensmäßigen Katastrophenschutz der Länder und Kommunen zur Verfügung. In Rodgau ist der Zivilschutz neben dem Katastrophenschutz bei der Stabsstelle Feuerwehr angesiedelt.
Zu den Aufgaben zählen unter anderem
- Selbstschutz
- Warnung der Bevölkerung (Warndienst)
- Trinkwassernotversorgung
Krisenmanagement
Das Krisenmanagement schafft die konzeptionellen und organisatorischen Voraussetzungen, um eine eingetretene außergewöhnliche Situation durch das Zusammenwirken von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren schnellstmöglich in den Normalzustand zurückzuführen.
Es umfasst alle Krisen-Maßnahmen
- Vermeidung
- Vorbereitung
- Erkennung
- Bewältigung
- Nachbereitung
Krisenmanagement
Definition "Krise":
Wenn Gefahren‐ und Schadenslagen sich derart zuspitzen, dass die alltäglichen Maßnahmen und Mittel für die Vermeidung und Reduzierung von Schäden nicht ausreichen, handelt es sich um eine Krise.
Herausforderungen des Krisenmanagements und Rolle der Stadtverwaltung
Die Abhängigkeit von lebenswichtigen Infrastrukturen, die Folgen des Klimawandels und die Bedrohung durch kriminelle Akte stellen das Krisenmanagement im Bevölkerungsschutz vor neue Herausforderungen. So ist davon auszugehen, dass sich die Extremwettereignisse wie Sturm, Niederschlag, Hitzeperioden/Dürre in Häufigkeit und Stärke durch den Klimawandel erhöhen werden. Diese können sich ebenso wie kriminelle Akte (Cyber‐Kriminalität) auf Kritische Infrastrukturen (Strom, Trinkwasser, Abwasser, Telekommunikation, Gesundheitsversorgung) auswirken und dort zu Ausfällen führen. In solchen Situationen sind nicht nur Einsatzmaßnahmen des Katastrophenschutzes erforderlich, es müssen auch von der Stadtverwaltung schnelle und koordiniert Verwaltungsentscheidungen getroffen werden.
Aufgaben
- Risikoanalyse
- Entwicklung von Maßnahmen zur Reduzierung von Risiken
- Risikokommunikation u.a. zur Stärkung der Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung
- kontinuierliche Überprüfung und Anpassung der Verfahren sowie der Strukturen
- Ausbildung und Übung der städtischen Krisenstäbe