Kommunal- & Ausländerbeiratswahl 2026

Am 15. März 2026 findet in Hessen die allgemeine Kommunalwahl sowie auch die Wahl zum Ausländerbeirat in Rodgau statt.


Aktuell

Nachdem die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen am Montag, 5. Januar abgelaufen ist, hat am Freitag, 16. Januar 2026 der Wahlausschuss getagt und 10 Parteien bzw. Wählergruppen zugelassen

Kommunalwahl

Wahlvorschläge

  • Liste 1            CDU – Christlich Demokratische Union Deutschlands
  • Liste 2            AFD – Alternative für Deutschland
  • Liste 3            SPD – Sozialdemokratische Partei Deutschlands
  • Liste 4            Bündnis 90/Die Grünen
  • Liste 5            FDP – Freie Demokratische Partei
  • Liste 6            Freie Wähler Rodgau – Bürger für Rodgau e.V.
  • Liste 7            Partei Mensch, Umwelt, Tierschutz – Tierschutzpartei
  • Liste 8            Die Linke
  • Liste 9            BfR – Bündnis für Rodgau
  • Liste 10          Volt Deutschland


Es können für die Stadtverordnetenversammlung maximal 45 Sitze vergeben werden. Ebenso viele Stimmen hat damit jede wahlberechtigte Person für das mögliche Kumulieren und Panaschieren zur Verfügung. Insgesamt stellen sich mehr als 200 Personen zur Wahl.

Musterstimmzettel


Ausländerbeiratswahl

Am 12. Februar um 18 Uhr findet eine Infoveranstaltung für die Ausländerbeiratswahl 2026 statt.

Wahlvorschläge

  • Liste 1            IAM – Interessengemeinschaft ausländischer Mitbürger
  • Liste 2            AWM – Allianz zum Wohle der Menschheit


Es stehen 22 Personen bei 11 zu vergebenden Sitzen zur Wahl.

Musterstimmzettel



Allgemeine Infos

Allgemeine Informationen zur Kommunalwahl und Ausländerbeiratswahl sind bereits durch die Landeswahlleitung veröffentlich worden und werden auch auf der Seite der Stadt Rodgau in Form von öffentlichen Bekanntmachungen immer wieder aktualisiert:


  • Allgemeine Informationen zur Kommunalwahl 2026 in einfacher Sprache

    Kommunal-Wahlen 2026 in Hessen

    Infos in einfacher Sprache

    Alle 5 Jahre sind Kommunal-Wahlen.
    Kommunal bedeutet:
    für eine Stadt, eine Gemeinde oder einen Landkreis.

    Bei Kommunal-Wahlen werden Menschen gewählt für:

    • die Stadt-Verordneten-Versammlung
    • die Gemeinde-Vertretung
    • den Kreistag.

    Die gewählten Menschen entscheiden:

    • Was ist für die Stadt, die Gemeinde oder den Landkreis wichtig?
    • Sie prüfen: Was ist wichtig? Was ist richtig?
    • Wie kann man die Arbeiten erledigen.


    Die nächsten Kommunal-Wahlen sind am 15. März 2026

    Wer darf wählen?

    Sie dürfen wählen:

    • Wenn Sie 18 Jahre alt oder älter sind.
    • Wenn Sie einen deutschen Personal-Ausweis haben.
      Oder wenn Sie EU-Bürger sind.
      Das heißt: Sie haben einen Ausweis aus einem anderen Land in Europa.
      Das Land ist in der Europäischen Union.
    • Wenn Sie seit 6 Wochen in der Gemeinde oder dem Landkreis leben und angemeldet sind.
    • Wenn Sie dauerhaft in der Gemeinde oder dem Landkreis leben.
      Das bedeutet:
      • wenn Sie wohnungslos sind
      • oder in Notunterkünften oder ähnlichen Einrichtungen leben.
    • Wenn Sie im Wähler-Verzeichnis stehen.

    Dann bekommen Sie eine Wahl-Benachrichtigung mit der Post.

    Auf der Wahl-Benachrichtigung steht:

    • Ihr Name und Ihre Anschrift.
    • Wann die Wahl ist.
    • Wo die Wahl ist.
    • Wie lange der Wahl-Raum offen ist.
    • Der Wahl-Raum heißt auch Wahl-Lokal.


    WICHTIG

    Sie dürfen auch wählen, wenn Sie einen Betreuer für
    alle Angelegenheiten haben.

    Wie wird gewählt?

    Sie können im Wahl-Lokal wählen.
    Oder Sie können mit der Brief-Wahl wählen.

    Wählen im Wahl-Lokal:

    Sie gehen am Wahl-Tag zum Wahl-Lokal.
    In der Wahl-Benachrichtigung steht, wo das ist.
    Wichtig: Nehmen Sie Ihren Personal-Ausweis und
    Ihre Wahl-Benachrichtigung mit.
    Im Wahl-Lokal sind Wahl-Helfer.
    Von dem Wahl-Helfer bekommen Sie einige Stimmzettel.
    Auf den Stimmzetteln stehen alle Parteien und Personen,
    die Sie wählen können.

    Dann gehen Sie in die Wahl-Kabine.

    Die Wahl ist geheim: Niemand soll sehen, wen Sie wählen.
    Sie müssen auch niemandem sagen, wen Sie wählen.
    Sie machen Ihre Kreuze auf den Stimmzetteln.
    Sie dürfen nur eine bestimmte Anzahl Kreuze machen.
    Das steht auf den Stimmzetteln.

    Dann falten Sie die Stimmzettel in der Mitte.
    Erst danach gehen Sie aus der Wahl-Kabine.
    Zeigen Sie den Wahl-Helfern Ihren Personal-Ausweis
    und Ihre Wahl-Benachrichtigung.
    Dann werfen Sie die Stimmzettel in die Wahl-Box.
    Damit ist die Wahl abgeschlossen.

    Wenn Sie Hilfe brauchen, fragen Sie die Wahl-Helfer!
    Die Wahl-Helfer dürfen Ihnen helfen.

    Sie dürfen auch einen Freund, eine Freundin oder eine andere Person
    zur Unterstützung mitbringen.
    Wichtig ist: Sie entscheiden selbst, wen Sie wählen!
    Und Ihre Wahl bleibt geheim!
    Niemand darf verraten, wen Sie wählen.

    Wählen mit der Brief-Wahl:

    Sie können auch mit einem Brief an den Wahlen teilnehmen.
    Das nennt man Brief-Wahl.
    Die Stimmzettel schicken Sie dann mit der Post.

    Für die Brief-Wahl brauchen Sie Ihre Wahl-Unterlagen.
    Um die Wahl-Unterlagen zu bekommen,
    müssen Sie ein Formular ausfüllen.
    Das Formular ist bei der Wahl-Benachrichtigung dabei.
    Damit können Sie die Wahl-Unterlagen abholen.

    Oder Sie schicken das Formular zurück.
    Dann bekommen Sie die Wahl-Unterlagen mit der Post.
    Die Wahl-Unterlagen enthalten:

    • den Wahl-Schein, 
    • die Stimmzettel 
    • und mehrere Brief-Umschläge.

    Die Wahl-Unterlagen können Sie auch im Internet anfordern.

    Unterschreiben Sie den Wahl-Schein.
    Machen Sie Ihre Kreuze auf den Stimmzetteln.
    Die Stimmzettel stecken Sie in die Brief-Umschläge und schicken
    die Brief-Umschläge mit der Post.

    Wichtig: Beachten Sie die Hinweise auf den Wahl-Unterlagen.

    Dort steht ganz genau, wie es geht.
    Haben Sie alles fertig?
    Dann bringen Sie die Wahl-Unterlagen zur Post.
    Der Brief darf nicht zu spät kommen!
    Sonst ist Ihre Wahl ungültig.

    Sie dürfen sich auch bei der Brief-Wahl helfen lassen.
    Wichtig ist: Sie entscheiden, wen Sie wählen!
    Und Ihre Wahl bleibt geheim!
    Niemand darf verraten, wen Sie wählen.

    Quelle/ Herausgeber des Textes in Einfacher Sprache:
    Beauftragter der Hessischen Landesregierung
    für Menschen mit Behinderungen

  • Allgemeine Informationen zur Ausländerbeiratswahl 2026 in einfacher Sprache

    Ausländerbeirats-Wahlen 2026 in Rodgau

    Infos in einfacher Sprache

    Alle 5 Jahre sind Ausländerbeirats-Wahlen. 
    Was machen die gewählten Menschen?
    Sie setzen sich für Menschen mit Migrationshintergrund in Rodgau ein.
    Sie beraten die Stadtverordnetenversammlung.

    Die nächsten Ausländerbeirats-Wahlen sind am 15. März 2026
    Wer darf wählen?

    Sie dürfen wählen:

    • Wenn Sie über 18 Jahre alt sind.
    • Wenn Sie seit mindestens 6 Wochen in Rodgau wohnen.
    • Wenn Sie im Wähler-Verzeichnis stehen.

    Dann bekommen Sie eine Wahl-Benachrichtigung mit der Post.

    Auf der Wahl-Benachrichtigung steht:

    • Ihr Name und Ihre Anschrift.
    • Wann die Wahl ist.
    • Wo die Wahl ist.
    • Wie lange der Wahl-Raum offen ist.
    • Der Wahl-Raum heißt auch Wahl-Lokal.


    WICHTIG

    Sie dürfen auch wählen, wenn Sie einen Betreuer für
    alle Angelegenheiten haben.

    Wie wird gewählt?

    Sie können im Wahl-Lokal wählen.
    Oder Sie können mit der Brief-Wahl wählen.

    Wählen im Wahl-Lokal:

    Sie gehen am Wahl-Tag zum Wahl-Lokal.
    In der Wahl-Benachrichtigung steht, wo das ist.
    Wichtig: Nehmen Sie Ihren Pass und
    Ihre Wahl-Benachrichtigung mit.
    Im Wahl-Lokal sind Wahl-Helfer.
    Von dem Wahl-Helfer bekommen Sie einige Stimmzettel. 
    Auf den Stimmzetteln stehen alle Parteien und Personen, die Sie wählen können.

    Dann gehen Sie in die Wahl-Kabine.

    Die Wahl ist geheim: Niemand soll sehen, wen Sie wählen.
    Sie müssen auch niemandem sagen, wen Sie wählen.
    Sie machen Ihre Kreuze auf den Stimmzetteln.
    Sie dürfen nur eine bestimmte Anzahl Kreuze machen.
    Das steht auf den Stimmzetteln.

    Dann falten Sie die Stimmzettel in der Mitte.
    Erst danach gehen Sie aus der Wahl-Kabine.
    Zeigen Sie den Wahl-Helfern Ihren Pass
    und Ihre Wahl-Benachrichtigung.
    Dann werfen Sie den Stimmzettel in die Wahl-Box.
    Damit ist die Wahl abgeschlossen.

    Wenn Sie Hilfe brauchen, fragen Sie die Wahl-Helfer!
    Die Wahl-Helfer dürfen Ihnen helfen.

    Sie dürfen auch einen Freund, eine Freundin oder eine andere Person
    zur Unterstützung mitbringen.
    Wichtig ist: Sie entscheiden selbst, wen Sie wählen!
    Und Ihre Wahl bleibt geheim!
    Niemand darf verraten, wen Sie wählen.

    Wählen mit der Brief-Wahl:

    Sie können auch mit einem Brief an den Wahlen teilnehmen.
    Das nennt man Brief-Wahl.
    Die Stimmzettel schicken Sie dann mit der Post.

    Für die Brief-Wahl brauchen Sie Ihre Wahl-Unterlagen.
    Damit Sie die Wahl-Unterlagen bekommen,
    müssen Sie ein Formular ausfüllen.
    Das Formular ist bei der Wahl-Benachrichtigung dabei.
    Damit können Sie die Wahl-Unterlagen abholen.

    Oder Sie schicken das Formular zurück.
    Dann bekommen Sie die Wahl-Unterlagen mit der Post.
    Die Wahl-Unterlagen enthalten:

    • den Wahl-Schein, 
    • die Stimmzettel 
    • und mehrere Brief-Umschläge.

    Die Wahl-Unterlagen können Sie auch im  Internet anfordern.

    Unterschreiben Sie den Wahl-Schein.
    Machen Sie Ihre Kreuze auf den Stimmzetteln.
    Die Stimmzettel stecken Sie in die Brief-Umschläge und schicken
    die Brief-Umschläge mit der Post.

    Wichtig: Beachten Sie die Hinweise auf den Wahl-Unterlagen.

    Dort steht ganz genau, wie es geht.
    Haben Sie alles fertig?
    Dann bringen Sie die Wahl-Unterlagen zur Post.
    Der Brief darf nicht zu spät kommen!
    Sonst ist Ihre Wahl ungültig.

    Sie dürfen sich auch bei der Brief-Wahl helfen lassen.
    Wichtig ist: Sie entscheiden, wen Sie wählen!
    Und Ihre Wahl bleibt geheim!
    Niemand darf verraten, wen Sie wählen.

    Quelle: Anpassung des Textes „Kommunalwahl in einfacher Sprache“, Herausgeber:
    Beauftragter der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen

     

Die Wahlleitung der Stadt Rodgau ist über die Mailanschrift wahlen@rodgau.de für Fragen jederzeit erreichbar.