Kommunal- & Ausländerbeiratswahl 2026
Am 15. März 2026 von 8 bis 18 Uhr findet in Hessen die allgemeine Kommunalwahl sowie auch die Wahl zum Ausländerbeirat in Rodgau statt. Angaben zu Ihrem Wahllokal finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung oder auf der folgenden Seite unter dem Link "Wo ist mein Wahllokal?".
Wahlergebnisse
Ab dem Wahlabend am 15. März werden die Wahlergebnisse der Kommunalwahl 2026 regelmäßig im Internet dargestellt. Die Ergebnisse der Ausländerbeiratswahl2026 folgen im Laufe des Montags, 16. März.
Briefwahl & plötzliche Erkrankung
Die Briefwahlunterlagen können bis Sonntag, 15. März, um 18:00 Uhr in den Briefkasten der Stadtverwaltung im Innenhof des Rathauses eingeworfen werden.
Im Fall nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann noch bis zum Wahltag um 15 Uhr im Bürgerservice im Rathaus Briefwahl durch einen Bevollmächtigten beantragt werden. Dazu ist folgendes zu beachten
- Die Beantragung bei plötzlicher Erkrankung ist am Samstag von 9 bis 12 Uhr und Sonntag von 8:30 bis 15 Uhr im Bürgerservice im Rathaus möglich.
- Der Bevollmächtigte muss den Wahlschein und eine unterschriebene Vollmacht des Erkrankten mitbringen.
Wahlberechtigten, die glaubhaft versichern, dass ihnen der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder ihn verloren haben, kann ebenfalls bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, ein neuer Wahlschein im Bürgerservice des Rathauses zu den oben stehenden Zeiten erteilt werden.
Weitere Infos können dem Infoschreiben zur Briefwahl entnommen oder als PDF unten heruntergeladen werden.
Wahlvorschläge - Listen & Kandidaten
Nachdem die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen am Montag, 5. Januar abgelaufen ist, hat am Freitag, 16. Januar 2026 der Wahlausschuss getagt und 10 Parteien bzw. Wählergruppen zugelassen.
Kommunalwahl
Wahlvorschläge
- Liste 1 CDU – Christlich Demokratische Union Deutschlands
- Liste 2 AFD – Alternative für Deutschland
- Liste 3 SPD – Sozialdemokratische Partei Deutschlands
- Liste 4 Bündnis 90/Die Grünen
- Liste 5 FDP – Freie Demokratische Partei
- Liste 6 Freie Wähler Rodgau – Bürger für Rodgau e.V.
- Liste 7 PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ – Tierschutzpartei
- Liste 8 Die Linke
- Liste 9 BfR – Bündnis für Rodgau
- Liste 10 Volt Deutschland
Es können für die Stadtverordnetenversammlung maximal 45 Sitze vergeben werden. Ebenso viele Stimmen hat damit jede wahlberechtigte Person für das mögliche Kumulieren und Panaschieren zur Verfügung. Insgesamt stellen sich mehr als 200 Personen zur Wahl.
Musterstimmzettel
Ausländerbeiratswahl
Wahlvorschläge
- Liste 1 IAM – Interessengemeinschaft ausländischer Mitbürger
- Liste 2 AWM – Allianz zum Wohle der Menschheit
Es stehen 22 Personen bei 11 zu vergebenden Sitzen zur Wahl.
Musterstimmzettel
Allgemeine Infos
Allgemeine Informationen zur Kommunalwahl und Ausländerbeiratswahl sind bereits durch die Landeswahlleitung veröffentlich worden und werden auch auf der Seite der Stadt Rodgau in Form von öffentlichen Bekanntmachungen immer wieder aktualisiert:
- Allgemeine Infos des Landes Hessen zur Kommunalwahl
- Allgemeine Infos des Landes Hessen zur Ausländerbeiratswahl
Allgemeine Informationen zur Kommunalwahl 2026 in einfacher Sprache
Kommunal-Wahlen 2026 in Hessen
Infos in einfacher Sprache
Alle 5 Jahre sind Kommunal-Wahlen.
Kommunal bedeutet:
für eine Stadt, eine Gemeinde oder einen Landkreis.Bei Kommunal-Wahlen werden Menschen gewählt für:
- die Stadt-Verordneten-Versammlung
- die Gemeinde-Vertretung
- den Kreistag.
Die gewählten Menschen entscheiden:
- Was ist für die Stadt, die Gemeinde oder den Landkreis wichtig?
- Sie prüfen: Was ist wichtig? Was ist richtig?
- Wie kann man die Arbeiten erledigen.
Die nächsten Kommunal-Wahlen sind am 15. März 2026
Wer darf wählen?
Sie dürfen wählen:
- Wenn Sie 18 Jahre alt oder älter sind.
- Wenn Sie einen deutschen Personal-Ausweis haben.
Oder wenn Sie EU-Bürger sind.
Das heißt: Sie haben einen Ausweis aus einem anderen Land in Europa.
Das Land ist in der Europäischen Union. - Wenn Sie seit 6 Wochen in der Gemeinde oder dem Landkreis leben und angemeldet sind.
- Wenn Sie dauerhaft in der Gemeinde oder dem Landkreis leben.
Das bedeutet:- wenn Sie wohnungslos sind
- oder in Notunterkünften oder ähnlichen Einrichtungen leben.
- Wenn Sie im Wähler-Verzeichnis stehen.
Dann bekommen Sie eine Wahl-Benachrichtigung mit der Post.
Auf der Wahl-Benachrichtigung steht:
- Ihr Name und Ihre Anschrift.
- Wann die Wahl ist.
- Wo die Wahl ist.
- Wie lange der Wahl-Raum offen ist.
- Der Wahl-Raum heißt auch Wahl-Lokal.
WICHTIG
Sie dürfen auch wählen, wenn Sie einen Betreuer für
alle Angelegenheiten haben.Wie wird gewählt?
Sie können im Wahl-Lokal wählen.
Oder Sie können mit der Brief-Wahl wählen.Wählen im Wahl-Lokal:
Sie gehen am Wahl-Tag zum Wahl-Lokal.
In der Wahl-Benachrichtigung steht, wo das ist.
Wichtig: Nehmen Sie Ihren Personal-Ausweis und
Ihre Wahl-Benachrichtigung mit.
Im Wahl-Lokal sind Wahl-Helfer.
Von dem Wahl-Helfer bekommen Sie einige Stimmzettel.
Auf den Stimmzetteln stehen alle Parteien und Personen,
die Sie wählen können.Dann gehen Sie in die Wahl-Kabine.
Die Wahl ist geheim: Niemand soll sehen, wen Sie wählen.
Sie müssen auch niemandem sagen, wen Sie wählen.
Sie machen Ihre Kreuze auf den Stimmzetteln.
Sie dürfen nur eine bestimmte Anzahl Kreuze machen.
Das steht auf den Stimmzetteln.Dann falten Sie die Stimmzettel in der Mitte.
Erst danach gehen Sie aus der Wahl-Kabine.
Zeigen Sie den Wahl-Helfern Ihren Personal-Ausweis
und Ihre Wahl-Benachrichtigung.
Dann werfen Sie die Stimmzettel in die Wahl-Box.
Damit ist die Wahl abgeschlossen.Wenn Sie Hilfe brauchen, fragen Sie die Wahl-Helfer!
Die Wahl-Helfer dürfen Ihnen helfen.Sie dürfen auch einen Freund, eine Freundin oder eine andere Person
zur Unterstützung mitbringen.
Wichtig ist: Sie entscheiden selbst, wen Sie wählen!
Und Ihre Wahl bleibt geheim!
Niemand darf verraten, wen Sie wählen.Wählen mit der Brief-Wahl:
Sie können auch mit einem Brief an den Wahlen teilnehmen.
Das nennt man Brief-Wahl.
Die Stimmzettel schicken Sie dann mit der Post.Für die Brief-Wahl brauchen Sie Ihre Wahl-Unterlagen.
Um die Wahl-Unterlagen zu bekommen,
müssen Sie ein Formular ausfüllen.
Das Formular ist bei der Wahl-Benachrichtigung dabei.
Damit können Sie die Wahl-Unterlagen abholen.Oder Sie schicken das Formular zurück.
Dann bekommen Sie die Wahl-Unterlagen mit der Post.
Die Wahl-Unterlagen enthalten:- den Wahl-Schein,
- die Stimmzettel
- und mehrere Brief-Umschläge.
Die Wahl-Unterlagen können Sie auch im Internet anfordern.
Unterschreiben Sie den Wahl-Schein.
Machen Sie Ihre Kreuze auf den Stimmzetteln.
Die Stimmzettel stecken Sie in die Brief-Umschläge und schicken
die Brief-Umschläge mit der Post.Wichtig: Beachten Sie die Hinweise auf den Wahl-Unterlagen.
Dort steht ganz genau, wie es geht.
Haben Sie alles fertig?
Dann bringen Sie die Wahl-Unterlagen zur Post.
Der Brief darf nicht zu spät kommen!
Sonst ist Ihre Wahl ungültig.Sie dürfen sich auch bei der Brief-Wahl helfen lassen.
Wichtig ist: Sie entscheiden, wen Sie wählen!
Und Ihre Wahl bleibt geheim!
Niemand darf verraten, wen Sie wählen.Quelle/ Herausgeber des Textes in Einfacher Sprache:
Beauftragter der Hessischen Landesregierung
für Menschen mit BehinderungenAllgemeine Informationen zur Ausländerbeiratswahl 2026 in einfacher Sprache
Ausländerbeirats-Wahlen 2026 in Rodgau
Infos in einfacher Sprache
Alle 5 Jahre sind Ausländerbeirats-Wahlen.
Was machen die gewählten Menschen?
Sie setzen sich für Menschen mit Migrationshintergrund in Rodgau ein.
Sie beraten die Stadtverordnetenversammlung.Die nächsten Ausländerbeirats-Wahlen sind am 15. März 2026
Wer darf wählen?
Sie dürfen wählen:
- Wenn Sie über 18 Jahre alt sind.
- Wenn Sie seit mindestens 6 Wochen in Rodgau wohnen.
- Wenn Sie im Wähler-Verzeichnis stehen.
Dann bekommen Sie eine Wahl-Benachrichtigung mit der Post.
Auf der Wahl-Benachrichtigung steht:
- Ihr Name und Ihre Anschrift.
- Wann die Wahl ist.
- Wo die Wahl ist.
- Wie lange der Wahl-Raum offen ist.
- Der Wahl-Raum heißt auch Wahl-Lokal.
WICHTIG
Sie dürfen auch wählen, wenn Sie einen Betreuer für
alle Angelegenheiten haben.Wie wird gewählt?
Sie können im Wahl-Lokal wählen.
Oder Sie können mit der Brief-Wahl wählen.Wählen im Wahl-Lokal:
Sie gehen am Wahl-Tag zum Wahl-Lokal.
In der Wahl-Benachrichtigung steht, wo das ist.
Wichtig: Nehmen Sie Ihren Pass und
Ihre Wahl-Benachrichtigung mit.
Im Wahl-Lokal sind Wahl-Helfer.
Von dem Wahl-Helfer bekommen Sie einige Stimmzettel.
Auf den Stimmzetteln stehen alle Parteien und Personen, die Sie wählen können.Dann gehen Sie in die Wahl-Kabine.
Die Wahl ist geheim: Niemand soll sehen, wen Sie wählen.
Sie müssen auch niemandem sagen, wen Sie wählen.
Sie machen Ihre Kreuze auf den Stimmzetteln.
Sie dürfen nur eine bestimmte Anzahl Kreuze machen.
Das steht auf den Stimmzetteln.Dann falten Sie die Stimmzettel in der Mitte.
Erst danach gehen Sie aus der Wahl-Kabine.
Zeigen Sie den Wahl-Helfern Ihren Pass
und Ihre Wahl-Benachrichtigung.
Dann werfen Sie den Stimmzettel in die Wahl-Box.
Damit ist die Wahl abgeschlossen.Wenn Sie Hilfe brauchen, fragen Sie die Wahl-Helfer!
Die Wahl-Helfer dürfen Ihnen helfen.Sie dürfen auch einen Freund, eine Freundin oder eine andere Person
zur Unterstützung mitbringen.
Wichtig ist: Sie entscheiden selbst, wen Sie wählen!
Und Ihre Wahl bleibt geheim!
Niemand darf verraten, wen Sie wählen.Wählen mit der Brief-Wahl:
Sie können auch mit einem Brief an den Wahlen teilnehmen.
Das nennt man Brief-Wahl.
Die Stimmzettel schicken Sie dann mit der Post.Für die Brief-Wahl brauchen Sie Ihre Wahl-Unterlagen.
Damit Sie die Wahl-Unterlagen bekommen,
müssen Sie ein Formular ausfüllen.
Das Formular ist bei der Wahl-Benachrichtigung dabei.
Damit können Sie die Wahl-Unterlagen abholen.Oder Sie schicken das Formular zurück.
Dann bekommen Sie die Wahl-Unterlagen mit der Post.
Die Wahl-Unterlagen enthalten:- den Wahl-Schein,
- die Stimmzettel
- und mehrere Brief-Umschläge.
Die Wahl-Unterlagen können Sie auch im Internet anfordern.
Unterschreiben Sie den Wahl-Schein.
Machen Sie Ihre Kreuze auf den Stimmzetteln.
Die Stimmzettel stecken Sie in die Brief-Umschläge und schicken
die Brief-Umschläge mit der Post.Wichtig: Beachten Sie die Hinweise auf den Wahl-Unterlagen.
Dort steht ganz genau, wie es geht.
Haben Sie alles fertig?
Dann bringen Sie die Wahl-Unterlagen zur Post.
Der Brief darf nicht zu spät kommen!
Sonst ist Ihre Wahl ungültig.Sie dürfen sich auch bei der Brief-Wahl helfen lassen.
Wichtig ist: Sie entscheiden, wen Sie wählen!
Und Ihre Wahl bleibt geheim!
Niemand darf verraten, wen Sie wählen.Quelle: Anpassung des Textes „Kommunalwahl in einfacher Sprache“, Herausgeber:
Beauftragter der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen
Infos zu den Besonderheiten der Kommunal- und Ausländerbeiratswahl in Hessen inkl. Erklärung zur Stimmenvergabe per Kumulieren und Panaschieren einfach per Video von hessenschau.de.
Wahlbekanntmachung
Alle Informationen zur Wahlbekanntmachung auch zum Herunterladen.
Die Wahlleitung der Stadt Rodgau ist über die Mailanschrift wahlen@rodgau.de für Fragen jederzeit erreichbar.