Energieausweis & Energieberatung


Energieausweis

Der Energieausweis liefert Ihnen wertvolle Informationen über den Energieverbrauch Ihrer Immobilie und zeigt Potentiale für Verbesserungen auf. Ab Ausstellung sind die Energieausweise zehn Jahre lang gültig.

Energieausweise sind Pflicht bei

  • Verkauf 
  • Vermietung von Immobilien

Bedarfs- vs. Verbrauchsausweis

Unterschieden wird zwischen dem Bedarfs- und Verbrauchsauswies. Wahlfreiheit zwischen den beiden Ausweisarten herrscht für alle Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten.

  • Was erfasst ein Bedarfsausweis?

    Dem Energieausweis liegen die Bausubstanz und die Anlagentechnik, insbesondere für Heizung und Warmwasser, des Gebäudes zugrunde. Aufgrund des energetischen Zustands des Gebäudes berechnet er die Energiemenge, die für Heizung, Lüftung, Klimaanlage und Warmwasserbereitung bei durchschnittlicher Nutzung benötigt wird.

  • Was erfasst ein Verbrauchsausweis?

    Dem Energieausweis liegen die Bausubstanz und die Anlagentechnik, insbesondere für Heizung und Warmwasser, des Gebäudes zugrunde. Aufgrund des energetischen Zustands des Gebäudes berechnet er die Energiemenge, die für Heizung, Lüftung, Klimaanlage und Warmwasserbereitung bei durchschnittlicher Nutzung benötigt wird.

  • Was ist der Unterscheid und wer kann mir hier weiterhelfen?  

    Der richtige Ansprechpartner bzw. die zuständige Stelle rund um das Thema Energieausweis ist die Verbraucherzentrale Hessen.Energieausweis – Verbraucherzentrale Hessen . Die Verbraucherzentrale Hessen kann auch Auskunft über den Unterschied bzw. Kriterien für die Auswahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis geben. 

  • Wer stellt den Energieausweis aus?  

    Die Qualifikationsanforderungen an die Aussteller von Energieausweisen sind im Gebäudeenergiegesetz geregelt. Wer die Qualifikation "mitbringt", darf Energieausweise für Neubauten und bei bestimmten Modernisierungsmaßnahmen sowie für den Zweck des Verkaufs oder der Vermietung ausstellen. Ein Zulassungsverfahren gibt es nicht, um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten.

    Die Aussteller von Energieausweisen müssen nach dem Gebäudeenergiegesetz eine "baunahe" Ausbildung als Eingangsqualifikation absolviert haben. Berechtigt sind z.B. 

    • Architekten
    • Ingenieure 
    • qualifizierte Handwerker
    • Techniker 

    Zu dieser Eingangsqualifikation muss in den meisten Fällen die Erfüllung einer weiteren Voraussetzung hinzukommen, wie etwa eine erfolgreiche Fortbildung im Bereich des energiesparenden Bauens. Die Einzelheiten sind in § 88 GEG geregelt.

    Aussteller für einen Energieausweis finden Sie hier:

    https://effizienzhaus.zukunft-haus.info/aussteller/suche-experten/


Energieberatung

Die Verbraucherzentrale Hessen bietet verschiedene Optionen an, um eine Energieberatung wahrzunehmen.

Kostenlose Beratung

Kostenfrei sind Beratungen per

  • Telefon
  • Video
  • Online

Kostenpflichtige Beratung

Kostenpflichtig ist eine Beratung zu Hause

  • Kosten 40 €

Terminvereinbarung & Kontakt

Terminvereinbarungen können direkt per Telefon bei der Verbraucherzentrale Hessen ausgemacht werden.

Kontakt
Verbraucherzentrale Hessen 
Tel.-Nr. 0800 - 809 802 400

Mo – Do 8 Uhr bis 18 Uhr 
Fr 8 bis 16 Uhr

 Beratungsthemen

Themen der Beratung können sein:

  • Energiesparen
  • Heizen und Lüften
  • Erneuerbare Energie
  • Energetische Sanierung

Regionale Energieberater

Regionale Energieberater finden Sie unter:

https://www.energie-effizienz-experten.de/