Kulturförderung
Förderfähig sind Vereine, Verbände oder Gruppen, die zum Ziel haben, im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur kulturellen Vielfalt in der Stadt Rodgau beizutragen. Diese werden als kulturelle Vereinigungen zusammengefasst.
Die kulturelle Vereinigung soll:
- ihren Sitz in Rodgau haben
- seit mindestens einem Jahr vor Antragstellung bestehen
- allen interessierten Einwohnerinnen und Einwohnern Rodgaus offen stehen
- angemessene Mitgliedsbeiträge erheben
- sich in das kulturelle Leben der Stadt Rodgau durch öffentliche Veranstaltungen, Auftritte oder Ausstellungen einbringen oder Rodgau andernorts kulturell repräsentieren
Kulturförderrichtlinien
Das kulturelle Angebot prägt das Lebensgefühl in einer Stadt entscheidend mit. Eine lebendige Kulturszene wirkt bestimmend auf das geistige Klima der Stadt. Die Stadt Rodgau betrachtet die in ihrem Gebiet kulturell engagierten Personen und Vereinigungen als wesentliche Träger innerstädtischen Kulturlebens. Die Angebote und Aktivitäten aus der Bevölkerung sollen gefördert werden um ein umfassendes kulturelles Leben und Erleben zu ermöglichen.
Kulturpreis und Kulturförderpreis
Die Stadt Rodgau verleiht jährlich einen Kulturpreis oder einen Kulturförderpreis. Der Preis hat vornehmlich ideellen Charakter. Seine Hauptaufgabe ist die Wertschätzung des Künstlers und seiner Werke, mit denen die Stadt Rodgau ihre Bedeutung für Kunst und Kultur darstellt. Kulturpreis und Kulturförderpreis sollen im jährlichen Wechsel vergeben werden.
Kulturpreis
Der Kulturpreis wird für eine bereits erbrachte, herausragende kulturelle Leistung vergeben. Er strebt die Anerkennung und Förderung von Personen und Gruppen an, die sich in besonderem Maße um das künstlerisch-kulturelle Leben in der Stadt Rodgau verdient gemacht haben. Preisträgerin/Preisträger oder Leistung sollen eine über Rodgau hinaus gehende Bedeutung aufweisen und zum kulturellen Ansehen der Stadt Rodgau beitragen.
Kulturförderpreis
Mit der Verleihung des Kulturförderpreises unterstützt die Stadt Rodgau junge Künstlerinnen und Künstler aus dem bildenden, schreibenden, darstellenden oder musikalischen Bereich, bei denen eine außerordentliche künstlerische Begabung erkennbar ist und die noch in Ausbildung oder am Anfang ihrer Laufbahn stehen.
Ehrenordnung der Stadt für Erfolge und Leistungen
Die Ehrenordnung dient der öffentlichen Anerkennung von sportlichen, kulturellen, sozialen und züchterischen Erfolgen, Leistungen oder Verdiensten in Vereinen.
Die Stadt Rodgau würdigt Leistungen auf den o.g. Gebieten sowie Persönlichkeiten, die sich in ehrenamtlicher Vereinstätigkeit in besonderer Weise verdient gemacht haben, öffentlich mit der Verleihung von Ehrennadel, Ehrenschild, Ehrenbrief oder einem Ehrentitel, verbunden mit einer jeweiligen Urkunde.