Wenn Sie einen Beherbergungsbetrieb im Sinn der Übernachtungssteuersatzung führen, unterliegen diese Umsätze der Übernachtungsbesteuerung. Dazu erfahren Sie hier mehr.
Seit dem 1. Oktober 2026 gilt in Rodgau eine Übernachtungssteuer von 5% .
Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?
Wann?
- jederzeit per PDF als E-Mail oder per Post
Wie?
Danach sind regelmäßig Steueranmeldungen zu erstellen.
Was brauche ich dazu? (Unterlagen)
- Für die Anmeldung eines Beherbergungsbetriebes sind keine weiteren Unterlagen erforderlich, außer die einzureichenden PDFs.
Sie sind dann jedoch verpflichtet quartalsweise eine Steuererklärung mit der Angabe der Umsätze bei der Stadt einzureichen.
Kosten?
- Kosten ergeben sich aus der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben im Gebiet der Stadt Rodgau. Die Steuern werden mit Steueranmeldung berechnet und der Stadt mitgeteilt.
- Beispielrechnung:
Übernachtungsentgelt (netto) 100,- Euro
+ Übernachtungssteuer (5 Prozent) 5,- Euro
= Gesamtbetrag (netto) 105,- Euro
+ Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer (7 Prozent) 7,35 Euro
= Gesamtbetrag (brutto) 112,35 Euro
Diese Steueranmeldung gilt als Steuerfestsetzung. Es wird keine weitere Zahlungsaufforderung erstellt.
Weiter Informationen
Weitere Informationen finden Sie in den FAQs.