Es gibt in vielen Kommunen die Möglichkeit eine Ermäßigung im Falle der Hundesteuerzahlung zu erhalten. Diese ist an Voraussetzungen gebunden.
Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?
Wann?
Wie?
- Online-Service (Hundeanmeldung mit Möglichkeit der Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung)
- Online-Service (Beantragung der Befreiung oder Ermäßigung, wenn Anmeldung bereits erfolgt)
Was brauche ich dazu? (Unterlagen)
- Online-Service
- Allgemeine Informationen zum Hund (Name, Wurfdatum, Rasse, Fellfarbe, Haltungsbeginn, Unterbringung, Weitere Hunde, Farbfoto, Impfpass, ggf. Kaufvertrag/Übergabevertrag)
- Scan oder Bild vom Nachweis über die Befreiung oder Ermäßigung gem. §6 oder §7 der Hundesteuersatzung
Kosten?
- Der Antrag zur Befreiung oder Ermäßigung der Hundesteuer ist kostenlos.
Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.