„Public Viewing" während der Fußball-Weltmeisterschaft

Die Bundesregierung hat eine Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen der diesjährigen Fußball-Weltmeisterschaft unter freiem Himmel beschlossen. Darauf weist die Stadt Rodgau hin. Die Fußball-Weltmeisterschaft der Männer findet 11. Juni bis zum 19. Juli in Kanada, Mexiko und den USA statt. Sie bietet mit 104 Spielen so viele wie bei noch keinem vorausgegangenen internationalen Fußballturnier. Aufgrund der erheblichen Zeitverschiebungen von 6 bis 9 Stunden finden diese WM-Spiele während der Tag- und Nachtzeit statt. Mit der Verordnung des Bundes soll es, wie in den vergangenen Jahren, ermöglicht werden, Fernsehübertagungen im Freien am Abend und in der Nacht durchzuführen. Neben den öffentlichen „Public-Viewing“-Veranstaltungen im Freien, bei denen Spiele der WM live übertragen werden, findet die Bundesverordnung unter anderem auch Anwendung bei der Genehmigung von „Public-Viewing“-Veranstaltungen in Freiluftgaststätten. Das sind nicht nur Biergärten, sondern auch Gaststätten mit Außenbewirtschaftungen. Fußballübertragungen innerhalb von Gaststätten und private Veranstaltungen, z.B. auf Terrasse, Balkon oder im Garten, fallen nicht unter die Verordnung. Hier entfällt die Genehmigungspflicht. Die Einhaltung der Nachtruhe ist in eigener Verantwortung zu gewährleisten. Die Stadt Rodgau, Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung, entscheidet in Abstimmung mit der Polizeistation Heusenstamm, ob eine Genehmigung erteilt werden kann. Für die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit ist ein entsprechender Antrag mit Nennung des Veranstalters, dem Ort der Darbietung und einer Aufzählung der Spiele vorzulegen. Die Live-Übertragungen von Spielen im Freien, deren planmäßiger Beginn ab 6 Uhr ist oder die vor 22 Uhr beendet sind, benötigen keine Ausnahmegenehmigung. Diese Spiele finden in der Tageszeit statt. Anträge sind über www.rodgau.de, Online-Services, oder direkt auf Anfrage per Mail an ordnungsamt@rodgau.de zu bekommen. Für die ausgewählten Spiele in der Abend- und Nachtzeit wird pro Antrag eine Genehmigung erteilt. Die Verwaltungskosten belaufen sich - wie in der Vergangenheit auch - auf 62 Euro für die Genehmigung, unabhängig wie viele Spiele gezeigt werden. Informationen rund um die Verordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz: https:/www.bmuv.de/GE1038.