Rodgauerinnen und Rodgauer haben am Sonntag, 15. März, die Möglichkeit im Rahmen der Kommunalwahl die Zusammensetzung der Stadtverordnetenversammlung mitzubestimmen. Nachdem die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen am Montag, 05. Januar, abgelaufen ist, tagte am Freitag, 16. Januar, der Wahlausschuss und hat 10 Parteien bzw. Wählergruppen zugelassen: Liste 1 CDU – Christlich Demokratische Union Deutschlands, Liste 2 AFD – Alternative für Deutschland, Liste 3 SPD – Sozialdemokratische Partei Deutschlands, Liste 4 Bündnis 90/Die Grünen, Liste 5 FDP – Freie Demokratische Partei, Liste 6 Freie Wähler Rodgau – Bürger für Rodgau e.V., Liste 7 Partei Mensch, Umwelt, Tierschutz – Tierschutzpartei, Liste 8 Die Linke, Liste 9 BfR – Bündnis für Rodgau, Liste 10 Volt Deutschland. Es können für die Stadtverordnetenversammlung maximal 45 Sitze vergeben werden. Ebenso viele Stimmen hat damit jede wahlberechtigte Person für das mögliche Kumulieren und Panaschieren dann auch zur Verfügung. Insgesamt stellen sich mehr als 200 Personen zur Wahl. Für die gleichzeitig stattfindende Ausländerbeiratswahl sind folgende Listen zugelassen: Liste 1 IAM – Interessengemeinschaft ausländischer Mitbürger, Liste 2 AWM – Allianz zum Wohle der Menschheit. Hier stehen 22 Personen bei 11 zu vergebenden Sitzen zur Wahl.
