Im Ortsgerichtsbezirk Weiskirchen ist die Stelle der Vorsteherin/des Vorstehers neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt im Regelfall 10 Jahre. Die Ausübung der Tätigkeit als Vorsteherin/Vorsteher erfolgt ehrenamtlich. Die Aufgaben des Ortsgerichts bestehen aus der Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften, der Erteilung von Sterbefallsanzeigen, der Nachlasssicherung, der Mitwirkung bei der Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen und der Schätzung von Grundstücken. Die Aufgabe der Vorsteherin/des Vorstehers besteht hauptsächlich in der Durchführung einer wöchentlichen Sprechstunde. Die persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung zur Vorsteherin/zum Vorsteher sind folgende: Die Person soll allgemeines Vertrauen genießen sowie lebenserfahren, unbescholten und mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein. Sie muss ihren Wohnsitz im Bezirk des Ortsgerichts haben, darf nicht die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben und darf nicht als Rechtsanwalt oder Notar zugelassen sein. Die Bewerbung ist schriftlich mit einem Lebenslauf, mit Angaben zur beruflichen Qualifikation und unter Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, nicht älter als drei Monate, bis zum 08. Mai einzureichen. Die Bewerbung richten Interessierte bitte an den Magistrat der Stadt Rodgau, Fachdienst 1, Fachbereich Recht und Gremien, Hintergasse 15, 63110 Rodgau oder reichen sie über die E-Mail-Adresse „recht@rodgau.de“ ein.
