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Vermittlung von Sozialwohnungen
Haushalte mit geringem Einkommen haben die Möglichkeit, sich für die Vermittlung einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung vormerken zu lassen.
Vermittlung einer Sozialwohnung in Rodgau
Um sich in Rodgau vormerken zu lassen, müssen Sie den Antrag auf Vermittlung einer Sozialwohnung in Rodgau ausfüllen und auch die von uns geforderten Unterlagen (siehe unten) einreichen.
Se non avete i requisiti tecnici per farlo, potete ritirare la domanda presso il nostro municipio o possiamo inviarvela per posta.
Bitte beachten Sie, dass die Wohnraumvergabe ausschließlich durch den Fachdienst 7, Fachbereich Infrastrukturelle Gebäudewirtschaft (IGW) und die Wohnungsbaugesellschaft Nassauische Heimstätte beschlossen wird. Der Fachdienst, der Fachbereich Soziale Dienste, hat lediglich ein Vorschlagsrecht. Sobald uns eine Freimeldung über eine Wohnung vorliegt, schlagen wir drei Antragsstellende aus unserer Bewerberliste vor. Der Fachdienst 7 (IGW) oder die Wohnungsbaugesellschaft Nassauische Heimstätte entscheiden aus diesen drei Vorschlägen, wer in die Wohnung einziehen kann. Der Vorschlag richtet sich nach sozialer Dringlichkeit der Antragstellenden, daher sind lange Wartezeiten nicht auszuschließen.
Die Stadt Rodgau kann somit Ihrem berechtigten Anliegen auf eine angemessene Wohnung nur bedingt nachkommen. Ein Rechtsanspruch auf die Beschaffung einer Wohnung ist nicht gegeben.
Die angemessene Wohnungsgröße richtet sich nach Personenzahl Ihres Haushaltes.
- Famiglia di 1 persona: fino a 50 m² o fino a 1 spazio abitativo
- Famiglia di 2 persone: fino a 60 m² o fino a 2 salotti
- Nucleo familiare di 3 persone: fino a 75 m² o fino a 3 soggiorni
- per ogni persona in più, secondo le necessità, un massimo di 12 m² o 1 spazio abitativo aggiuntivo.
Die Küche und die zur Wohnungen gehörenden Nebenräume (z. B. Keller) zählen nicht dazu.
Sollte ein zusätzlicher Raumbedarf oder ein zusätzlicher Wohnflächenbedarf bestehen oder zukünftig nötig sein (z. B. wegen Schwangerschaft oder Gehbehinderung), ist dies zu begründen und nachzuweisen. In Ausnahmefällen kann dann ein solcher Bedarf anerkannt werden.
Benötigte Unterlagen zum Antrag (in Kopie):
- Ausweis ggf. Aufenthaltstitel
- Einkommensnachweise der letzten 12 Monate aller im Antrag aufgeführten Personen (z. B. Lohnabrechnungen, aktueller Rentenbescheid, aktueller Bescheid SGB II/ SGB XII)
- Prova del pagamento dell'affitto negli ultimi 3 mesi (ad es. estratti conto bancari)
- ggf. Nachweis über Vermögen
- ggf. Nachweis über Unterhaltszahlungen
- ggf. Kündigungsschreiben/ Räumungsurteil
- ggf. Schwerbehindertenausweis/ Feststellungsbescheid
- ggf. Nachweis über Pflegebedürftigkeit
- ggf. Vollmacht/ Betreuerausweis
Wohnberechtigungsschein
Ebenso kann ein Wohnberechtigungsschein beantragt werden.
Formular zur Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines