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Parken

Alle allgemeinen Informationen zum Parken im öffentlichen Verkehrsraum.


Gehwegparken

  • Seit wann ist Parken auf dem Gehweg nicht (mehr) erlaubt?  

    Parken auf dem Gehweg ist nach § 12 der Straßenverkehrs-Ordnung grundsätzlich noch nie erlaubt gewesen. Es wurde in Rodgau aber geduldet, wenn auf dem Gehweg eine Restbreite von einem Meter zur Verfügung stand. 

  • Warum ist das jetzt anders?

    Folgende Menschen sind im Straßenverkehr besonders schutzwürdig

    • zu Fuß Gehende
    • Menschen mit Rollatoren 
    • Personen mit Kinderwagen 
    • Kinder bis 8 Jahre, die mit ihrem Fahrrad den Gehweg nutzen müssen 
    • Eltern die ihre Kinder auf dem Gehweg begleiten

    Aus diesem Grund muss der gesamte Gehweg zur Verfügung stehen. Der Gesetzgeber hat das auch in dem neuen Bußgeldkatalog seit November 2021 mit neuen höheren Beträgen nochmals verdeutlicht. 

    Weiter soll erreicht werden, dass klimabewusst und umweltfreundlich die Nutzung eines Kraftfahrzeuges auf das notwendige Maß begrenzt wird.

  • Was kann ich tun?  

    Um den öffentlichen Parkraum zu entlasten, können Sie über folgendes nachdenken:

    • Prüfen Sie bitte, ob auf Ihrem Grundstück oder in Ihrer Garage Platz für das Fahrzeug ist 
    • Vielleicht lassen sich Ihre Fahrzeuge auch hintereinander dort abstellen 
    • Bei wenig Platz in Ihrer Straße, können Sie Ihr Fahrzeug auch ein Stück weiter weg parken und einige Meter mehr zu Fuß gehen

    Im Sinne der Umweltfreundlichkeit kann es auch zweckmäßig sein darüber nachzudenken, ob Sie mit dem öffentlichen Personennahverkehr auch Ihre Ziele erreichen und somit den Anteil der Fahrten mit dem Auto reduzieren können.

  • Warum wird das nicht in ganz Rodgau gleichzeitig so gehandhabt?  

    Es gibt in Rodgau viele unterschiedliche Straßen mit unterschiedlichen Straßenbreiten und Gehwegen. Somit muss jede Straße einzeln betrachtet werden. 

    Die Ersteinführung der neuen Parkregelung ging und geht einher mit Infos und Aufklärung vor Ort. Dabei ist es uns wichtig nach und nach Ihnen ausreichend Zeit zu geben.

  • Wie läuft die Ankündigung in neuen Gebieten ab?

    1. Die Stadt Rodgau informiert über die Medien vorab, in welchen Straßen und in welchem Abschnitt die Parkregelung als nächstes den gesetzlichen Grundlagen angepasst wird
    2. Zeitgleich erhält die Anwohnerschaft ein Schreiben, in dem die wesentlichen Informationen enthalten sind
    3. Vor Ort erhalten ab diesem Zeitpunkt die falsch geparkten Fahrzeuge rote Infozettel
    4. Wir beobachten die Situation ca. vier Wochen lang und stehen für Rückfragen zur Verfügung.
    5. Danach wird die Ordnungspolizei bei ihren regelmäßigen Kontrollen entsprechend tätig
  • Wie hoch ist das Bußgeld?  

    Für das Parken auf Gehwegen wird ein Bußgeld in Höhe von mindestens 55,00 € erhoben.


  • Wen kann ich fragen?

    Sie können sich gerne an uns wenden per Mail an ordnungsamt@rodgau.de  oder während der üblichen Dienstzeiten unter  06106/693-1185 (Frau Voigt). 


Parkausweise

Beantragung von Parkausweisen für Schwerbehinderte & Handwerker. 

Ausstellen von Schwerbehindertenparkausweisen und Parkausweisen für besondere Gruppen

Keine Leistungen gefunden.

Ausstellen von Handwerkerparkausweisen 

Keine Leistungen gefunden.


Parkmöglichkeiten an Schulen

Eine Übersicht an Parkmöglichkeiten an Schulen in Rodgau finden Sie an den jeweils Hinweisen zur Schule. Bitte meiden Sie - soweit möglich - Ihr Kind mit dem Auto zur Schule zu bringen.