Hunde, Katzen & andere Tiere

Das Halten von Tieren ist eine schöne Sache, verwaltungsseitig gilt es einige Punkte zu beachten, um für alle  - Menschen wie Tiere - ein gutes Miteinander zu ermöglichen.


Hunde

Alles was Hundehaltende und Interessierte betrifft, um ein gutes Miteinander zu ermöglichen.

  • Was passiert, wenn ich die Hinterlassenschaften meines Hundes nicht beseitige?  

    • Hundekot muss vom Hundehalter sofort beseitigt werden. 
    • Kostenlose Kotbeutel sind an mehr als 40 Stellen in der Stadt erhältlich. 
    • Wenn die Hinterlassenschaften des Hundes nicht beseitigt werden, muss im Fall einer Anzeige eine Geldstrafe von mindestens 50 € gezahlt werden.
  • Wie kann ich meinen Hund an- oder abmelden?  

    Nach §10 Hundesteuersatzung der Stadt Rodgau müssen Hundehalter in städtischen Gebieten ihre Hunde innerhalb von zwei Wochen nach dem Erwerb des Hundes anmelden. Dabei wird in der Regel eine Hundesteuer fällig. Die An- und Abmeldung geht online oder analog. 

    Online

    Analog

    • Analog sind An- und Abmeldung auch über ein beim Bürgerservice der Stadt erhältliches Formular möglich. Sie können das ausgefüllte Formular im Rathaus, beim Bürgerservice abgeben oder per Post zusenden. 

    Mehr Infos zur An- un Abmeldung:

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  • Was kostet die Hundesteuer?

    Die jährliche Steuer für den ersten Hund beträgt derzeit 60 € pro Jahr.

    Mehr Infos zur Hundesteuer:

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  • Wann muss ich meinen Hund an der Leine führen?


    Während der Brut- und Setzzeit zwischen dem 15. Februar und dem 15. Juni müssen Hunde im gesamten Stadtgebiet auch außerhalb der Bebauung immer an der Leine geführt werden. Außerdem müssen Hunde das ganze Jahr über an folgenden Orten an der Leine geführt werden:

    • verkehrsberuhigte Zonen, die durch Schilder gekennzeichnet sind
    • Parks und andere Veranstaltungsorte in der Stadt
    • Straßen, Brücken, Unterführungen und Haltestellen der S-Bahn
    • Straßen, die zu den Waldfreizeitanlagen führen
    • Straßen in unmittelbarer Nähe von Kindergärten und Grundschulen sowie auf Spielplätzen

    Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift wird mit einer Geldstrafe von 50 € geahndet.

  • Wie sollte ich meinen Hund in Schutzgebieten ausführen?

    In Landschaftsschutzgebieten müssen Hunde außerhalb der Brut- und Setzzeit nicht an der Leine geführt werden. Achten Sie jedoch darauf, dass Ihr Hund immer in Ihrer Nähe ist, damit Sie im Bedarfsfall eingreifen können. 
    In Naturschutzgebieten müssen sowohl Hunde als auch Menschen immer auf den ausgewiesenen Wegen bleiben. Hunde müssen in diesen Gebieten generell an der Leine geführt werden.

  • Wo kann sich mein Hund ohne Leine halten?

    Es gibt in Rodgau zwei Bereiche, in denen Ihr Hund das ganze Jahr über ohne Leine frei laufen kann: 

    Dudenhofen

    • neben dem Dellweg 
    • Der Eingang befindet sich auf der Südseite der Claus-von-Stauffenberg-Straße

    Kontakt

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    Weiskirchen

    • in Weiskirchen, Hauptstraße 207  

    Kontakt

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  • Was ist ein gefährlicher Hund? 

    Folgende Definition trifft die Hundeverordnung des Landes Hessen:

    • Hunde, die durch Zucht, Haltung, Ausbildung oder Abrichtung eine außergewöhnliche Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere mensch- oder tiergefährdende Eigenschaften besitzen
    • Hunde, die in der Hundeverordnung gelistet sind sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden
    • Hunde, die Menschen oder Tiere ohne begründeten Anlass bedroht, gebissen oder anderweitig gefährdet haben

    Mehr Infos zur gefährlichen Hunden:

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  • Welche Satzung oder Verordnung gilt für Hunde?

    Hundesteuer-Satzung

    Es gilt die Hundesteuer-Satzung

    Verordnung über Leinenzwang und Aufsichtspflicht

    Seit dem 28. Juli 2023 gilt die in der Stadtverordnetenversammlung vom 17. Juli 2023 beschlossene Verordnung über den Leinenzwang für alle Hunde und die Aufsichtspflicht für andere Tiere

Hundewiese & Hundeauslauf


Katzen

In Rodgau gilt seit dem seit dem 7. Dezember 2025 die vom Magistrat am 24. November 2025 beschlossene Katzenschutzverordnung.

Katzenhaltende müssen für ihre fortpflanzungsfähige Katze außerhalb der Wohnung beachten:

Die Katze muss...

  • kastriert sein
  • einen fälschungssicheren, dauerhaft implantierten, elektronisch ablesbaren Transponder (Mikrochip) gemäß ISO-Norm tragen - zusätzlich kann eine Kennzeichnung tätowiert werden
  • muss in einem kostenfreien, anerkannten Haustierregister eingetragen sein

Gründe für die Maßnahmen

  • Katzenhaltende leisten dadurch einen Beitrag zum Tierschutz, da streunende, verwilderte Katzen oft Krankheiten oder Misshandlungen ausgesetzt sind
  • Durch unkontrollierte Vermehrung der Katzen entstehen negative Folgen für die Umwelt


Andere Tiere 

Weitere Dienstleistungen, Informationen und Regelungen rund um Tiere im Überblick.

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