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Städtische Gremien 

Die kommunale Selbstverwaltung der Stadt Rodgau wird nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) durch nachfolgende Gremien ausgeübt. 

Stadtverordnetenversammlung

Runder Sitzungssaal mit Holz- und Metallstühlen und großen Fenstern im Stadtverordnetensaal des Rathauses in Jügesheim

Die Stadtverordnetenversammlung ist gemäß § 9 HGO (Hessische Gemeindeordnung) das oberste Organ der Stadt. 

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Ihre 45 Mitglieder werden alle fünf Jahre in einer Kommunalwahl von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Rodgau gewählt. Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet über alle kommunalpolitischen Angelegenheiten Rodgaus. Zu ihren Aufgaben gehören nach §§ 50 ff. HGO insbesondere:

  • Erlass, Änderung und Aufhebung von Satzungen des öffentlichen Rechts
  • Genehmigung von wichtigen Projekten und Vorhaben
  • Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen
  • Beschlussfassung über den Haushalt


Fraktionen

Stadtverordnete können sich gem. § 36a HGO zu einer Fraktion zusammenschließen. Näheres regelt die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung. Fraktionen entstehen meist entlang der Parteizugehörigkeit und haben mindestens zwei Mitglieder. Fraktionen können Koalitionen bilden, um damit die Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung zu stellen. Ihre Aufgaben umfassen:

  • Vorberatung von Themen in Fraktionssitzungen
  • Einbringung von Anträgen
  • Anfragen an den Magistrat stellen
  • Beschlussberatung in politischen Debatten

Im der Stadtverordnetenversammlung sind folgende Fraktionen vertreten:

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Magistrat

Der Magistrat ist nach § 66 HGO die Verwaltungsbehörde der Stadt Rodgau und führt die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung aus. 

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Er besteht aus neun Mitgliedern. Neben dem Bürgermeister und der Ersten Stadträtin wurden von den Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung insgesamt sieben weitere Stadträtinnen und Stadträte in den Magistrat entsandt. Er tagt nichtöffentlich. Zu seinen Aufgaben zählen:

  • Leitung der Stadtverwaltung
  • Vorbereitung und Ausführung von Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung
  • Umsetzung von Gesetzen, Verordnungen und Weisungen
  • Personalangelegenheiten der Stadtverwaltung


Ausschüsse

Zur Vorbereitung der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung wurden Fachausschüsse gebildet. Die Fraktionsvorsitzenden dürfen an den Ausschusssitzungen ebenfalls mit beratender Stimme teilnehmen.

In der Stadt Rodgau bestehen die nachfolgenden Fachausschüsse:

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Beiräte

Beiräte vertreten die Interessen bestimmter Bevölkerungsgruppen, ermöglichen so deren Partizipation am politischen Prozess und tragen insgesamt zur bürgernahen Gestaltung der Kommunalpolitik bei.


Ausländerbeirat 

Der Ausländerbeirat ist die gewählte Interessenvertretung der nichtdeutschen Bevölkerung nach § 88 HGO. Seine Mitglieder beraten die Stadt in Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen. Seine Hauptaufgaben sind der Einsatz für die Gleichstellung und Integration der ausländischen Bevölkerung auf kommunaler Ebene, sowie die Vertretung der politischen, sozialen und kulturellen Interessen der ausländischen Bevölkerung in der Stadt.

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Kinder- und Jugendparlament 

Das Kinder- und Jugendparlament vertritt die Interessen der Rodgauer Kinder und Jugendlichen und bringt diese in die Stadtpolitik ein. Seine Hauptaufgabe ist zu sensibilisieren und aufmerksam zu machen, auf die Belange und Interessen von Kindern und Jugendlichen sowie die Durchführung von Veranstaltungen oder Beteiligungsprojekten für Kinder und Jugendliche in Zusammenarbeit mit der Verwaltung.

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Allgemeines

Die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung, der Ausschüsse, des Ausländerbeirates und des Kinder- und Jugendparlamentes sind grundsätzlich öffentlich. Sie haben somit jederzeit die Möglichkeit, als Teil der Öffentlichkeit an den Sitzungen teilzunehmen und sich über die aktuellen Beschlusssachen zu informieren.

Detaillierte Informationen zu Sitzungsterminen, Tagesordnungen und Beschlüssen finden Sie bequem in unserem digitalen Rats- und Informationssystem und den öffentlichen Bekanntmachungen.