Vereinsförderung

Die Stadt Rodgau hält es für selbstverständlich, dass Vereine öffentlich gefördert werden, hierzu stellt die Stadtverordnetenversammlung jährlich Fördermittel bereit, die nach Maßgabe von Richtlinien den Vereinen für deren Aktivitäten zur Verfügung gestellt werden.

Aufnahmekriterien für Vereine

1. Der Verein muss gemeinnützigen Zielen dienen (Schriftstück eines Finanzamtes).

2. Aus der Satzung des Vereins muss hervorgehen, dass im Falle der Auflösung das Vereinsvermögen auf die Stadt Rodgau oder auf andere gemeinnützige Einrichtungen übergeht.

3. 50% der zu fördernden Mitglieder des Vereins müssen in Rodgau wohnhaft sein.

Förderungsmaßnahmen

  • Basisförderung online beantragen
  • Investitionsförderung* 
  • Zuschüsse aus Anlass von Vereinsjubiläen*
  • Sportliche Aktivitäten*

*schriftlicher Antrag per Brief oder Mail