Verlängerung einer befristeten Erlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe betreiben, dazu zählen Prostitutionsstätten, Prostitutionsvermittlungen, Prostitutionsfahrzeuge oder Prostitutionsveranstaltungen, und Ihre Erlaubnis hierfür befristet gilt, können Sie diese auf Antrag verlängern lassen.

    Bedingung ist, dass Ihr Gewerbe die maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt.

    Der Betrieb eines Prostitutionsgewerbes ohne gültige Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Deshalb sollten Sie rechtzeitig eine Verlängerung beantragen.

  • Zuständige Stelle

    Bürgermeister/Oberbürgermeister las örtliche Ordnungsbehörde; bei Gemeinden mit weniger als 7.500 Einwohnern: Landrat als Kreisordnungsbehörde

  • Voraussetzungen

    • Ihr Prostitutionsgewerbe erfüllt weiterhin die maßgeblichen Voraussetzungen der ursprünglichen Erlaubniserteilung.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Einzelfirma (natürliche Person):

    • Personalausweis, Reisepass, gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel
    • Betriebskonzept
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart "0", beziehungsweise europäisches Führungszeugnis
    • Gewerbezentralregisterauszug nach Belegart "9"

    Gesellschaften (juristische Personen), zum Beispiel GmbH:

    • aktueller Auszug aus dem Handelsregister beziehungsweise Genossenschaftsregister
    • Kopie des Gesellschaftsvertrages
    • Betriebskonzept
    • Personalausweis, Reisepass, gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel für die gesetzliche Vertretung
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart "0" für die gesetzliche Vertretung, beziehungsweise europäisches Führungszeugnis
    • Gewerbezentralregisterauszug nach Belegart "9" sowohl für die Gesellschaft als auch die gesetzliche Vertretung

    Für Erlaubnis Prostitutionsstätte zusätzlich:

    • Grundrisszeichnung

    Für Erlaubnis Prostitutionsfahrzeug zusätzlich:

    • Fahrzeugfoto
    • Betriebserlaubnis, Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
  • Welche Gebühren fallen an?

    Vorkasse: Nein
    Nach Ziffer 22612 der Anlage zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (VwKostO-MWVW)

  • Rechtsgrundlage

  • Kurztext

    • Betrieb eines Prostitutionsgewerbes ist erlaubnispflichtig
    • wurde die Erlaubnis befristet erteilt, kann diese auf Antrag verlängert werden
    • Voraussetzung: maßgeblichen Voraussetzungen sind weiterhin erfüllt
  • Herausgebende Stelle

    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
  • Typisierung

    3b
  • Status Bibliothekseintrag

    6

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