Wechselkennzeichen beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Sie können ein Wechselkennzeichen für zwei Kraftfahrzeuge folgender gleicher Art beantragen

    • Kraftfahrzeuge, die für die Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (Klasse M1)
    • Krafträder und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge (Fahrzeuge der Klasse L)
    • Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse (Klasse O1)

    Sie können also zum Beispiel das Wechselkennzeichen für zwei PKW, oder ein PKW und ein Wohnmobil, oder zwei Motorräder, oder zwei leichte Anhänger beantragen.

    Sie können das Wechselkennzeichen nicht für zwei Fahrzeuge unterschiedlicher Klassen, also zum Beispiel einen PKW und ein Motorrad.

    Von den mit Wechselkennzeichen zugelassenen Fahrzeugen kann eins oder können beide auch Oldtimer sein. Der Buchstabe H des Oldtimerkennzeichens ist dann auf dem fahrzeugbezogenen Teil des Wechselkennzeichens angebracht. Entsprechendes gilt für Fahrzeuge, die ein E-Kennzeichen führen dürfen. Mit der Beschränkung auf die gleichen Kennzeichengrößen wird gesichert, dass die ordnungsgemäße vorgeschriebene Beleuchtung der hinteren Kennzeichen gewährt ist.

    Das Wechselkennzeichen besteht aus zwei Teilen: Einem Teil, der am Fahrzeug verbleibt, und einem aufsteckbaren Zusatzteil, durch das ein Fahrzeug für die Benutzung auf der Straße zugelassen wird. Die Erkennungsnummern eines Wechselkennzeichens sind bis auf die letzte Ziffer gleich. Die letzte Ziffer der Erkennungsnummer des Fahrzeugs ist auf dem fahrzeugbezogenen Teil des Kennzeichens aufgebracht. Der übrige Teil der Erkennungsnummer des Wechselkennzeichens ist auf dem auswechselbaren Teil aufgebracht.

  • Verfahrensablauf

    • Lassen Sie sich für das Kennzeichen, das Ihrem Fahrzeug zugeteilt wurde, ein zusätzliches Kennzeichenschild anfertigen, wenn Sie beabsichtigen, das Fahrzeug auch dann führen zu wollen oder seine Führung anzuordnen, wenn sein hinteres Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung teilweise oder vollständig verdeckt wird.
    • Sobald dieser Umstand eintritt, montieren Sie das Wiederholungskennzeichen am Fahrzeug oder am Ladungsträger.
    • Sie können Ihr Wiederholungskennzeichen einfach online oder beim Schildermacher bestellen.
  • Voraussetzungen

    • Fahrzeuge müssen in dieselbe Klasse fallen.
    • Das Kennzeichenschild muss mit denselben Abmessungen an beiden Fahrzeugen angebracht werden können.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Es gibt keine Frist.

  • Bearbeitungsdauer

    Es gibt keine Bearbeitungsdauer.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    • Formulare vorhanden: Nein, nicht erforderlich
    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    • Online-Dienste vorhanden: Nein
  • Bemerkungen

    Für das Kennzeichen am Fahrradträger gilt, dass es genauso aussehen muss wie ein normales Kennzeichen. Die vorgegebenen Schriftarten sind daher ebenso zu verwenden wie die Schriftgrößen, die für ein normales Nummernschild erlaubt sind. Die Zeichen müssen schwarz auf weißem Grund sein, das Kennzeichen nach DIN braucht einen schwarzen Rand.

  • Herausgebende Stelle

    Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum


Zuständige Abteilungen