Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verlängern

  • Leistungsbeschreibung

    Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) gilt für eine Dauer von nicht mehr als 5 Jahren. Danach können Sie die FzF unter bestimmten Voraussetzungen jeweils um bis zu 5 Jahren verlängern lassen.

    Dies gilt für jede FzF für gewerbliche Fahrten mit einem

    • Taxi
    • Mietwagen
    • Pkw im Linien- oder Bedarfsverkehr
    • Krankenwagen

     Eine nicht verlängerte FzF erlischt durch Ablauf der Befristung. Sie müssen die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung dann neu beantragen.

  • Verfahrensablauf

    Stellen Sie den Antrag bei der für  Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

  • Voraussetzungen

    • geistige und körperliche Eignung
    • gutes Sehvermögen
    • Sie sind mindestens 21 Jahre alt
    • keine Straffälligkeit
    • nach Vollendung des 60. Lebensjahres: nachgewiesene Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Fahrerlaubnis der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), die für das Führen des jeweiligen Fahrzeugs erforderlich ist
    • Wenn Sie eine EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) oder eine entsprechende Fahrerlaubnis aus einem anderen Staat (der in Anlage 11 FeV aufgeführt ist) nicht seit mindestens 2 Jahren haben, Nachweis, dass Sie eine solche Fahrerlaubnis innerhalb der letzten 5 Jahre für insgesamt 2 Jahre besessen haben.
    • Führungszeugnis
    • aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
    • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung zur körperlichen und geistigen Eignung
    • Sehtestbescheinigung
    • wenn Sie die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) über das 60. Lebensjahr hinaus verlängern möchten, Nachweis der
      • Belastbarkeit
      • Orientierungsleistung
      • Konzentrationsleistung
      • Aufmerksamkeitsleistung
      • Reaktionsfähigkeit
  • Welche Gebühren fallen an?

    Gebühr: 37,50 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
    Gebühr für die Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    Gebühr: 5,10 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
    Gebühr für die Prüfung eines Antrags auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

  • Rechtsgrundlage

  • Kurztext

    • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) wird längstens für 5 Jahre erteilt.
    • FzF kann jeweils um bis zu weitere 5 Jahre verlängert werden
    • rechtzeitiger Antrag auf Verlängerung erforderlich, nach Ablauf der Gültigkeit von 5 Jahren erlischt die FzF wegen Fristablauf
    • dann muss FzF auf Antrag neu erteilt werden
    • gilt für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) für:
      • Taxi
      • Mietwagen
      • Pkw im Linien- oder Bedarfsverkehr
      • Krankenwagen
  • Herausgebende Stelle

    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
  • Typisierung

    2/3
  • Status Bibliothekseintrag

    6

Zuständige Abteilungen