Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verlängern
Leistungsbeschreibung
Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) gilt für eine Dauer von nicht mehr als 5 Jahren. Danach können Sie die FzF unter bestimmten Voraussetzungen jeweils um bis zu 5 Jahren verlängern lassen.
Dies gilt für jede FzF für gewerbliche Fahrten mit einem
- Taxi
- Mietwagen
- Pkw im Linien- oder Bedarfsverkehr
- Krankenwagen
Eine nicht verlängerte FzF erlischt durch Ablauf der Befristung. Sie müssen die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung dann neu beantragen.
Verfahrensablauf
Stellen Sie den Antrag bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Voraussetzungen
- geistige und körperliche Eignung
- gutes Sehvermögen
- Sie sind mindestens 21 Jahre alt
- keine Straffälligkeit
- nach Vollendung des 60. Lebensjahres: nachgewiesene Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Fahrerlaubnis der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), die für das Führen des jeweiligen Fahrzeugs erforderlich ist
- Wenn Sie eine EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) oder eine entsprechende Fahrerlaubnis aus einem anderen Staat (der in Anlage 11 FeV aufgeführt ist) nicht seit mindestens 2 Jahren haben, Nachweis, dass Sie eine solche Fahrerlaubnis innerhalb der letzten 5 Jahre für insgesamt 2 Jahre besessen haben.
- Führungszeugnis
- aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung zur körperlichen und geistigen Eignung
- Sehtestbescheinigung
- wenn Sie die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) über das 60. Lebensjahr hinaus verlängern möchten, Nachweis der
- Belastbarkeit
- Orientierungsleistung
- Konzentrationsleistung
- Aufmerksamkeitsleistung
- Reaktionsfähigkeit
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 37,50 €Vorkasse: Neinhttps://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.htmlGebühr für die Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur FahrgastbeförderungGebühr: 5,10 €Vorkasse: Neinhttps://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.htmlGebühr für die Prüfung eines Antrags auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur FahrgastbeförderungRechtsgrundlage
Kurztext
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) wird längstens für 5 Jahre erteilt.
- FzF kann jeweils um bis zu weitere 5 Jahre verlängert werden
- rechtzeitiger Antrag auf Verlängerung erforderlich, nach Ablauf der Gültigkeit von 5 Jahren erlischt die FzF wegen Fristablauf
- dann muss FzF auf Antrag neu erteilt werden
- gilt für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) für:
- Taxi
- Mietwagen
- Pkw im Linien- oder Bedarfsverkehr
- Krankenwagen
Herausgebende Stelle
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verlängern
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verlängern
Typisierung
2/3Status Bibliothekseintrag
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