Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie einen Betrieb des Prostitutionsgewerbes gegründet haben, können Sie diesen von einer Stellvertretung betreiben lassen. Dazu können Sie eine Person oder auch mehrere Personen zur Stellvertretung berufen. Hierfür müssen Sie für jede zur Stellvertretung bestimmten Person eine Stellvertretererlaubnis beantragen.

    Die zuständige Behörde kann diese Erlaubnis befristet erteilen.

    Die zuständige Behörde prüft dafür, ob die zur Stellvertretung bestimmte Person zuverlässig ist. Sollte sie unzuverlässig sein, lehnt die Behörde den Antrag auf Stellvertretungserlaubnis ab.

    Beachten Sie, dass Sie unter Umständen neben der Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe weitere Erlaubnisse benötigen. Auch kann es sein, dass Sie an anderer Stelle meldepflichtig sind. Dies betrifft vor allem folgende rechtlichen Bereiche: 

    • Gaststättenrecht
    • Gewerberecht
    • Baurecht
    • Wasserrecht
    • Immissionsschutzrecht
  • Zuständige Stelle

    Bürgermeister/Oberbürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde; in Gemeinden mit weniger als 7.500 Einwohnern der Landrat als Kreisordnungsbehörde

  • Voraussetzungen

    • Sie besitzen eine gültige Erlaubnis oder entsprechende Antrags-ID für einen Online-Antrag für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes.
    • Die als Stellvertretung vorgesehene Person ist mindestens 18 Jahre alt.
    • Die zu meldende Person hat einer Zuverlässigkeitsüberprüfung zugestimmt.
  • Welche Gebühren fallen an?

    Vorkasse: Nein
    Nach Ziffer 22612 der Anlage zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Es keine Hinweise oder Besonderheiten.

  • Kurztext

    • Betreiben von Prostitutionsgewerbe durch Stellvertretung ist erlaubnispflichtig
    • zuständige Behörde kann Erlaubnis befristet erteilen
    • zuständige Behörde prüft, ob die zur Stellvertretung bestimmte Person zuverlässig ist
    • bei Unzuverlässigkeit lehnt die Behörde den Antrag auf Stellvertretungserlaubnis ab
    • Es können weitere Erlaubnis oder Anzeigepflichten nach anderen Vorschriften, insbesondere nach den Vorschriften des Gaststätten-, Gewerbe-, Bau-, Wasser- oder Immissionsschutzrechts bestehen.
  • Herausgebende Stelle

    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
  • Typisierung

    3
  • Status Bibliothekseintrag

    6

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