Im Sommer wächst das Grün und wenn dazu noch ideale Bedingungen für die Blümchen und Büsche herrschen, dann geht es noch schneller. Erfahrungsgemäß macht der Sommergarten nicht nur mehr Freude, sondern auch mehr Arbeit. Das gilt für die Stadt wie für Privatleute gleichermaßen. Weil es hier nicht nur um ein „Gesamterscheinungsbild“, sondern vor allen Dingen um Verkehrssicherheit geht, muss auch im Sommer gelegentlich beherzt zur Heckenschere gegriffen werden. Das heißt konkret: Verkehrsteilnehmer dürfen durch üppigen Pflanzenwuchs nicht eingeschränkt bzw. gefährdet werden. Die Stadt Rodgau bittet daher auch beim heimischen Grünschnitt auf überhängende Pflanzen in den öffentlichen Raum zu achten. Diese sind gegebenenfalls zurückzuschneiden und zwar nicht nur in der Breite bis an die Grundstücksgrenze, sondern auch in der Höhe. Hier müssen 2,5 Meter in der Höhe über dem Gehweg und sogar 4 Meter in der Höhe bei einem Grundstück, dass direkt an eine Straße grenzt, frei sein.