Die hessische Landesregierung hat in Zusammenarbeit mit den Kommunen ein zentrales Portal für Bürger- und Unternehmens-Anliegen erstellt: den Hessen-Finder. In ihm sind sämtliche Verwaltungsdienstleistungen zusammengefasst. Wir haben den Hessen-Finder nahtlos in unser Stadtportal aufgenommen. So finden Sie hier sowohl die Dienstleistungen der Stadt Rodgau als auch Dienstleistungen, die andere Behörden und Institutionen erbringen.
Als "Kleinmengen gefährlicher Abfälle" – auch bekannt unter den umgangssprachlichen Begriffen "Problemstoffe" oder "Schadstoffe" – werden Abfälle bezeichnet, die bei der Anwendung und Entsorgung gesundheits- oder umweltschädigend sein können. Viele Produkte, die im Haushalt und in Kleingewerbebetrieben verwendet werden, gehören dazu, wie beispielsweise nicht mehr benötigte oder unbrauchbare Abbeizmittel, Abflussreiniger, Farben, Lacke, Klebestoffe, Laugen, Säuren, Chemikalien wie Fotochemikalien, Altöl, Pflanzenschutzmittel und Düngemittel, Putz- und Reinigungsmittel, aber auch Akkus, Batterien, Medikamente und vieles mehr.
Solche Abfälle müssen Sie aufgrund ihrer Umwelt- oder Gesundheitsschädlichkeit getrennt vom Hausmüll entsorgen.
Informieren Sie sich bitte bei der Verwaltung Ihrer Kommune oder des Landkreises, wie und wo Sie Problemstoffe oder Sonderabfälle entsorgen können.
Die zuständigen Landkreise und Kreisfreien Städte führen in regelmäßigen Abständen mobile Schadstoffsammlungen durch oder bieten stationäre Sammelstellen an.
Die Abgabe von Sonderabfallkleinmengen aus Privathaushalten ist kostenfrei. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger können zur Deckung ihrer Kosten für die kommunale Schadstoffsammlung von den Teilnehmern aus Gewerbebetrieben und dem Dienstleistungsbereich Benutzungsgebühren erheben.
Jeweilige Satzung des öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträgers
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