Personenbezogene Daten - Berichtigung unrichtiger Daten
Volltext
Haben öffentliche Stellen des Bundes, des Landes Hessen, der Gemeinden und Landkreise Ihre personenbezogenen Daten falsch gespeichert, können Sie verlangen, dass die Daten berichtigt werden. Sind personenbezogene Daten in Akten unrichtig, können Sie verlangen, dass die öffentliche Stelle dies in der Akte vermerkt.
Sonstiges
Unter den in § 35 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes genannten Voraussetzungen haben Sie einen Berichtigungsanspruch auch gegenüber nicht öffentlichen Stellen.
Verfahrensablauf
Die Berichtigung falscher personenbezogener Daten ist von der entsprechenden öffentlichen Stelle vorzunehmen. Ihrem Antrag kommt daher lediglich Anstoßfunktion zu. Sie können den Antrag daher formlos, schriftlich, mündlich, telefonisch oder elektronisch stellen. Über ihn entscheidet die entsprechende Stelle nach Prüfung. Sie können sich stattdessen oder zusätzlich an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden.
Von der Berichtigung Ihrer Daten sind die Empfänger übermittelter Daten zu unterrichten. Die Unterrichtung kann unterbleiben, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde und keine Anhaltspunkte bestehen, dass dadurch schutzwürdige Belange des Betroffenen beeinträchtigt werden können.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an die Stelle, die Ihre fehlerhaften personenbezogenen Daten speichert.
Rechtsgrundlage(n)
- § 19 Hessisches Datenschutzgesetz (HDSG) (Berichtigung, Sperrung und Löschung)
- § 12 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) (Bundesamt für Verfassungsschutz)
- § 35 Bundespolizeigesetz (BPolG) (Bundespolizei)
- § 32 Bundeskriminalamtsgesetz (BKAG) (Bundeskriminalamt)
- § 33 Bundeskriminalamtsgesetz (BKAG) (Bundeskriminalamt)
- § 489 Strafprozessordnung (StPO) (Strafgerichte, Strafverfolgungsbehörden)
- § 494 Strafprozessordnung (StPO) (Bundesamt für Justiz für ein zentrales staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister)
Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.