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Anzeige einer Geburt Entgegennahme von Einrichtungen

Volltext

Wenn in Ihrer Einrichtung ein Kind geboren wurde, müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das für den Geburtsort zuständige Standesamt

Voraussetzungen

  • Die Geburt fand in Ihrer Einrichtung statt.

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsanzeige mit Unterschrift der Einrichtung oder elektronischer Signatur

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

Sie müssen die Geburt innerhalb einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt anzeigen. Bei einer Totgeburt muss die Meldung spätestens am dritten Werktag nach der Geburt erfolgen.

Hinweise (Besonderheiten)

Die Leistung dient lediglich zur Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht. Wenn die Geburt beim Standesamt beurkundet wird, sind weitere Nachweise erforderlich.

Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.