Verwendung eines kommunalen Wappens beantragen
Kurzinfo
Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?
Wann?
- Jederzeit online oder vor Ort zu den Öffnungszeiten nach telefonischer Terminvereinbarung
Wie?
- Online-Service
- Vor Ort
- Im Rathaus nach telefonischer Terminvereinbarung, Hintergasse 15, 63110 Rodgau
Was brauche ich dazu? (Unterlagen)
- Entwurf mit beabsichtigter Darstellung des Wappens/ Logos, in dem ersichtlich ist, in welcher Form es verwendet werden soll
- Angaben zum Nutzungszeitraum und Nutzungszweck
Kosten?
- Kostenlos
Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.
Volltext
Das Wappen einer Gemeinde, einer Stadt oder eines Landkreises darf nur mit der Genehmigung der betreffenden Kommune verwen-det werden.
Aus dem Antrag und einem beizufügenden Entwurf der beabsichtigten Darstellung des Wappens muss ersichtlich sein, in welcher Form und zu welchem Zweck es verwendet werden soll.
Gelegentliche Darstellungen des Wappens zu Schmuckzwecken bei Tagungen, Festlichkeiten und ähnlichen Anlässen können formlos beantragt werden.
Die Verwendung des Wappens darf die berechtigten Interessen der Kommune nicht beeinträchtigen.
Hinweise (Besonderheiten)
Auch ein abgewandeltes oder stilisiertes Wappen, das mit dem Wappen einer Kommune verwechselt werden kann, darf nur mit der Genehmigung der betreffenden Kommune verwendet werden.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Koordinierungsstelle OZG Kommunal
Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.