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Was erledige ich wo?

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Sondernutzung Außengastronomie (änderungsfreie Übernahme)

Kurzinfo

Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?

Wann?

Wie?

  • Online-Service
  • Vor Ort nach erfolgter telefonischer Terminvereinbarung 
    • ADRESSE: Hans-Böckler-Straße 1, 63110 Rodgau

Was brauche ich dazu? (Unterlagen)

  • Online-Service
    • Alle notwendigen Unterlagen werden im Online-Service genannt und abgefragt
  • Vor Ort
    • Vollständige Daten (Angabe Aufstellort, Zeitraum, benötigte Fläche)
    • Lageskizze

Kosten?

  • Sind zu erfragen bei der Stadt Rodgau

Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.

Volltext

Wenn Sie außerhalb Ihrer Gaststättenräume auf öffentlicher Fläche unter freiem Himmel Speisen und Getränke anbieten wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

Ansprechpunkt

In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung; außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die örtlich zuständigen Ämter für Straßen- und Verkehrswesen verantwortlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Lageplan
  • Gaststättenerlaubnis

Kosten

Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.

Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.