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Magistrat

Kurzinfo

Hierbei handelt es sich nicht um eine Dienstleistung, sondern um die Erläuterung eines städtischen Gremiums.

Der Magistrat der Stadt Rodgau, umgangssprachlich auch Gemeindevorstand genannt, ist gemäß § 66 Abs. 1 HGO die Verwaltungsbehörde der Stadt Rodgau.

Er besorgt nach den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der bereitgestellten Mittel die laufende Verwaltung der Gemeinde.

Der Gemeindevorstand besteht aus

  • dem Bürgermeister als Vorsitzenden,
  • dem Ersten Stadtrat sowie
  • sieben ehrenamtlichen Magistratsmitgliedern.

Die Rechte und Pflichten des Magistrates werden grundsätzlich in den §§ 65 ff. HGO normiert.

Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.