Magistrat
Kurzinfo
Hierbei handelt es sich nicht um eine Dienstleistung, sondern um die Erläuterung eines städtischen Gremiums.
Der Magistrat der Stadt Rodgau, umgangssprachlich auch Gemeindevorstand genannt, ist gemäß § 66 Abs. 1 HGO die Verwaltungsbehörde der Stadt Rodgau.
Er besorgt nach den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der bereitgestellten Mittel die laufende Verwaltung der Gemeinde.
Der Gemeindevorstand besteht aus
- dem Bürgermeister als Vorsitzenden,
- dem Ersten Stadtrat sowie
- sieben ehrenamtlichen Magistratsmitgliedern.
Die Rechte und Pflichten des Magistrates werden grundsätzlich in den §§ 65 ff. HGO normiert.
Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.