Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
Kurzinfo
Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?
Wann?
- Vor Ort während der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung
Wie?
- Vor Ort
- Im Bürgerservice / Hintergasse 15, 63110 Rodgau
Was brauche ich dazu? (Unterlagen)
- Vor Ort
- Personalausweis oder gültiger Reisepass oder Geburtsurkunde
- Namensänderungsurkunde vom Standesamt
- biometrietaugliches Lichtbild
- Wichtig: Seit 1. Mai 2025 müssen die biometrischen Lichtbilder in digitaler Form erstellt werden
- Mitgebrachte biometrische Lichtbilder in Papierform sind nicht mehr zulässig
- Im Bürgerservice können bei der Beantragung biometrische Lichtbilder direkt für 6 € erstellt werden
- Es ist auch möglich, digitale biometrische Lichtbilder bei durch den Bund lizenzierten privaten Dienstleistern zu erstellen. In diesem Fall muss der Beantragende einen speziellen QR-Code mitbringen, über den die Bilder auf einer sicheren Cloud abrufbar sind
Kosten?
- Zwischen 37,50 € und 92 € je nach Art des Passes und Alter der Person
- Zusätzlich ggfs. 6 € für digitales, biometrisches Lichtbild
Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.
Volltext
Wenn eine Eintragung im Reisepass unzutreffend ist, ist der Inhaber eines Passes verpflichtet, der Passbehörde unverzüglich den Reisepass vorzulegen. Ändert sich die Eintragung zum Wohnort im Reisepass aufgrund eines Zuzugs aus einer anderen Stadt oder Gemeinde, wird diese Eintragung von der zuständigen Passbehörde der neuen Wohnortgemeinde geändert.
Neben der Änderung von Eintragungen im Reisepass zum Wohnort sind auch Änderungen zu den Eintragungen der Größe und Augenfarbe zulässig. Andere als die genannten Änderungen sind nach dem Paßgesetz nicht möglich. Ist eine Änderung anderer Eintragungen erforderlich, muss ein neuer Pass ausgestellt werden.
Verfahrensablauf
Sprechen Sie persönlich bei der für Sie zuständigen Passbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) bzw. bei dem Bürgeramt Ihrer Wohnortgemeinde vor, um Ihren neuen Wohnort in den Reisepass eintragen zu lassen.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Passbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) bzw. dem Bürgeramt der Wohnortgemeinde.
Erforderliche Unterlagen
- Reisepass
- aktuelle Meldebestätigung (falls die Aktualisierung des Reisepasses nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung erfolgt)
Bearbeitungsdauer
Die Änderung der Eintragung zum Wohnort im Reisepass wird von der Passbehörde sofort vorgenommen.
Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.