Melderegisterauskunft Erteilung
Kurzinfo
Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?
Wann?
- Jederzeit online bzw. per PDF
- Abholung des Formulars auch während der Öffnungszeiten möglich (kein Termin erforderlich)
Wie?
- Online-Service
- PDF-Formular
- Auskunft aus dem Melderegister
- mit dem Betreff „Auskunft aus dem Melderegister“
- per E-Mail senden an buergerservice@rodgau.de
oder
-
- per Post senden an Stadt Rodgau, Hintergasse 15
- per Post senden an Stadt Rodgau, Hintergasse 15
Was brauche ich dazu? (Unterlagen)
- Online-Service
- Nachweis des berechtigten oder rechtlichen Interesses
- PDF-Formular
- Antragsformular
- Nachweis des berechtigten oder rechtlichen Interesses
- Nachweis über die entrichtete Gebühr
- Vor Ort
- Antragsformular
- Nachweis des berechtigten oder rechtlichen Interesses
Kosten?
- 10 €
Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.
Volltext
Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:
- einfache Melderegisterauskunft
- erweiterte Melderegisterauskunft
- Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
- Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
- Selbstauskunft
- Gruppenauskunft
Verfahrensablauf
Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.
Kosten
Es fallen Kosten an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft. Sie ergeben sich in Hessen aus dem Verwaltungskostenverzeichnis zur Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport in der jeweils gültigen Fassung
Hinweise (Besonderheiten)
Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.
Erforderliche Unterlagen
- ggf. Identitätsnachweis, Nachweis des berechtigten, rechtlichen oder aber öffentlichen Interesses
Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.