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Was erledige ich wo?

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Melderegisterauskunft Erteilung

Kurzinfo

Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?

Wann?

  • Jederzeit online bzw. per PDF
  • Abholung des Formulars auch während der Öffnungszeiten möglich (kein Termin erforderlich)

Wie?

  • PDF-Formular
    • Auskunft aus dem Melderegister
    • mit dem Betreff „Auskunft aus dem Melderegister“
    • per E-Mail senden an buergerservice@rodgau.de 

oder

    • per Post senden an Stadt Rodgau, Hintergasse 15

Was brauche ich dazu? (Unterlagen)

  • Online-Service
    • Nachweis des berechtigten oder rechtlichen Interesses
  • PDF-Formular
    • Antragsformular
    • Nachweis des berechtigten oder rechtlichen Interesses
    • Nachweis über die entrichtete Gebühr
  • Vor Ort
    • Antragsformular
    • Nachweis des berechtigten oder rechtlichen Interesses

Kosten?

  • 10 €

Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.

Volltext

Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:

  • einfache Melderegisterauskunft
  • erweiterte Melderegisterauskunft
  • Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
  • Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
  • Selbstauskunft
  • Gruppenauskunft

Verfahrensablauf

Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.

Ansprechpunkt

Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

Kosten

Es fallen Kosten an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft. Sie ergeben sich in Hessen aus dem Verwaltungskostenverzeichnis zur Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport in der jeweils gültigen Fassung

Hinweise (Besonderheiten)

Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.

Zuständige Stelle

Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

Erforderliche Unterlagen

  • ggf. Identitätsnachweis, Nachweis des berechtigten, rechtlichen oder aber öffentlichen Interesses

Formulare

In der Regel ist ein formloser Antrag nötig.

Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.