Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung
Kurzinfo
Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?
Wann?
- Vor Ort während der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung am Besten im Rahmen der An- bzw. Ummeldung
Wie?
- Vor Ort
- Im Bürgerservice / Hintergasse 15, 63110 Rodgau
Was brauche ich dazu? (Unterlagen)
- Vor Ort
- Kinderreisepass
Kosten?
- kostenlos
Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.
Leistungsbeschreibung
Für Reisen ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument. Für Kinder unter 12 Jahren kann der Kinderreisepass beantragt werden.
Wenn eine Eintragung im Pass unzutreffend ist, ist der Inhaber eines Passes verpflichtet, der Passbehörde unverzüglich den Pass vorzulegen. Ändert sich die Eintragung zum Wohnort im Kinderreisepass aufgrund eines Zuzugs aus einer anderen Stadt oder Gemeinde, wird diese Eintragung von der zuständigen Passbehörde der neuen Wohnortgemeinde geändert.
Eine Aktualisierung des Kinderreisepasses (z.B. ein neues Lichtbild, Änderung der Augenfarbe oder Größe) kann innerhalb des Gültigkeitszeitraums jederzeit erfolgen.
Verfahrensablauf
Sprechen Sie persönlich bei der Passbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung des neuen Wohnortes vor, um die Änderung des Kinderreisepasses zu veranlassen.
Tipp: In der Regel können Sie die Wohnortänderung im Reisepass gleich zusammen mit der Anmeldung vornehmen lassen, da die Gemeinde sowohl Melde- als auch Passbehörde ist.
Voraussetzungen
- Das Kind ist mit neuem Wohnsitz bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung gemeldet.
- Hinweis: Antragsberechtigt ist nur, wer als Sorgeberechtigter den Aufenthalt der minderjährigen Person bestimmen kann. Bei Antragstellung durch lediglich einen sorgeberechtigten Elternteil muss eine schriftliche Einverständniserklärung des weiteren Sorgeberechtigten vorgelegt werden. Die Unterschrift des anderen Elternteils wird anhand einer Ausweiskopie oder durch Unterlagen aus dem Pass-/Personalausweisregister überprüft.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Kinderreisepass
- Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)
- aktuelle Meldebestätigung (falls die Aktualisierung des Reisepasses nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung erfolgt)
Im Zweifel kann die Passbehörde weitere Dokumente verlangen, erkundigen Sie sich dazu auch telefonisch oder im Internet bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Bearbeitungsdauer
Die Änderung der Wohnanschrift im Kinderreisepass wird von der Passbehörde sofort vorgenommen.
Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.