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Was erledige ich wo?

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Befreiung von der Ausweispflicht als dauerhaft behinderte Person beantragen, die sich nicht in der Öffentlichkeit bewegen kann

Kurzinfo

Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?

Wann?

  • Jederzeit per PDF oder vor Ort zu den Öffnungszeiten nach Terminvergabe (telefonisch)

Wie?

oder

    •  per Post senden an Stadt Rodgau, Hintergasse 15
  • Vor Ort
    • Im Bürgerservice / Hintergasse 15, 63110 Rodgau

Was brauche ich dazu? (Unterlagen)

  • PDF-Formular
    • Antragsformular
    • Ausweis (auch wenn nicht mehr gültig)
    • Ggf. Betreuungsnachweis
  • Vor Ort
    • Antrag kann vor Ort ausgefüllt werden
    • Ausweis (auch wenn nicht mehr gültig)
    • Ggf. Betreuungsnachweis

Kosten?

  • kostenlos

Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.

Volltext

Sollte ein/e Betreuer/in bestellt worden sein, kann auch diese/r einen schriftlichen Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht für den Betreuten stellen.

Dies gilt insbesondere für dauerhaft behinderte Personen, die sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.