Befreiung von der Ausweispflicht für betreute Personen beantragen
Kurzinfo
Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?
Wann?
- Jederzeit per PDF oder vor Ort zu den Öffnungszeiten nach Terminvergabe (telefonisch)
Wie?
- PDF-Formular
- Befreiung von der Ausweispflicht
- mit dem Betreff „Befreiung von der Ausweispflicht“
- per E-Mail senden an buergerservice@rodgau.de
oder
-
- per Post senden an Stadt Rodgau, Hintergasse 15
- Vor Ort
- Im Bürgerservice / Hintergasse 15, 63110 Rodgau
Was brauche ich dazu? (Unterlagen)
- PDF-Formular
- Antragsformular
- Ausweis (auch wenn nicht mehr gültig)
- Ggf. Betreuungsnachweis
- Vor Ort
- Antrag kann vor Ort ausgefüllt werden
- Ausweis (auch wenn nicht mehr gültig)
- Ggf. Betreuungsnachweis
Kosten?
- kostenlos
Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.
Volltext
Wenn für Sie auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt worden ist, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden - also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben.
Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.
Voraussetzungen
- Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
- Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
- Für Sie ist auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt.
- Sie müssen in Ihrer Kommune mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
Erforderliche Unterlagen
- schriftlicher Antrag
- soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
- Nachweis der öffentlich bestellten Vertretungsmacht oder der Anordnung der Betreuung, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuer-Ausweis
- Personalausweis des Betreuers oder der Betreuerin
Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.