Personalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
Kurzinfo
Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?
Wann?
- Vor Ort während der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung
Wie?
- Vor Ort
- Im Bürgerservice / Hintergasse 15, 63110 Rodgau
- Im Bürgerservice / Hintergasse 15, 63110 Rodgau
Was brauche ich dazu? (Unterlagen)
- Vor Ort
- Personalausweis, gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis des anderen Erziehungsberechtigten
- biometrietaugliches Lichtbild
- Wichtig: Seit 1. Mai 2025 müssen die biometrischen Lichtbilder in digitaler Form erstellt werden
- Mitgebrachte biometrische Lichtbilder in Papierform sind nicht mehr zulässig
- Im Bürgerservice können bei der Beantragung biometrische Lichtbilder direkt für 6 € erstellt werden
- Es ist auch möglich, digitale biometrische Lichtbilder bei durch den Bund lizenzierten privaten Dienstleistern zu erstellen. In diesem Fall muss der Beantragende einen speziellen QR-Code mitbringen, über den die Bilder auf einer sicheren Cloud abrufbar sind
Kosten?
- Zwischen 10 € und 37 € je nach Art des Ausweises und Alter der Person
- Zusätzlich ggfs. 6 € für ein digitale, biometrische Lichtbild
Achtung: Bei Antrag nach Gültigkeitsablauf ist ein Ordnungswidrigkeitsverfahren möglich, Folge: Bußgelder ab 55 €
Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.
Volltext
Vor Ablauf des Personalausweises müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.
Ausnahme: Es liegt ein über das Ablaufdatum hinausgehender gültiger Reisepass vor.
Ist die Neuausstellung nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer möglich, müssen Sie für die Übergangszeit einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Pass- und Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Erforderliche Unterlagen
- der jetzige Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
Kosten
22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre; 37,00€ für Antragsteller in allen anderen Fällen.
13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.
Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.