Familienname Änderung aufgrund der Erklärung von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlinge
Kurzinfo
Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?
Wann?
- Vor Ort zu den Öffnungszeiten nach Terminvergabe
Wie?
1. Vorab Einreichung der Unterlagen per Email an standesamt@rodgau.de oder in Kopie per Post
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- Geburtsurkunde (eventuell mit Übersetzung)
- Bei Vorehen/Lebenspartnerschaften die Urkunde
- Registrierschein
- Vertriebenen-/Flüchtlingsausweis oder Spätaussiedlerbescheinigung
2. Anschließend vor Ort
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- Rodgau, Hintergasse 15 mit Terminvereinbarung unter den Telefonnummern 06106 693-1120, 1215, 1289, 1280
Was brauche ich dazu? (Unterlagen)
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- Vor Ort im Original vorzulegen
- Personalausweis oder Reisepass/Reiseausweis der antragstellenden Person
- Geburtsurkunde (eventuell mit Übersetzung)
- Bei Vorehen/Lebenspartnerschaften die Urkunde
- Registrierschein
- Vertriebenen-/Flüchtlingsausweis oder Spätaussiedlerbescheinigung
- Vor Ort im Original vorzulegen
Kosten?
- kostenlos
Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.
Volltext
Als Vertriebener oder Spätaussiedler können Sie, Ihre Ehegattin/Ihr Ehegatte oder Ihre Abkömmlinge Bestandteile des bisherigen Namens ablegen, wenn diese in Deutschland nicht üblich sind. Sie können auch die ursprüngliche Form eines abgewandelten Namens annehmen. Das trifft auf Namen zu, die je nach dem Geschlecht oder dem Verwandtschaftsverhältnis abgewandelt wurden.
Außerdem können Sie auch deutschsprachige Formen Ihres Vor- oder Familiennamens annehmen. Wenn es solche deutschsprachigen Formen nicht gibt, können Sie auch neue Vornamen annehmen.
Sofern Sie verheiratet sind, können Sie auch den gemeinsamen Familiennamen in einer deutschen Übersetzung annehmen, sofern die Übersetzung einen im deutschen Sprachraum in Betracht kommenden Familiennamen ergibt.
Voraussetzungen
- Sie sind Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und Vertriebener oder Spätaussiedler bzw. deren Ehegatte oder Abkömmling
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde mit amtlicher Übersetzung
- Registrierschein
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soweit vorhanden:
- Spätaussiedlerbescheinigung
- Vertriebenenausweis
Möglicherweise sind in Ihrem konkreten Fall weitere Unterlagen erforderlich. Es empfiehlt sich eine telefonische Kontaktaufnahme mit dem Standesamt.
Kosten
Die Gebühr für die Beurkundung der Erklärung durch ein hessisches Standesamt beträgt 23,50 Euro, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.
Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.