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Was erledige ich wo?

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Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Familienpflege

Kurzinfo

Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?

Wann?

  • Jederzeit online oder vor Ort nach Terminvereinbarung innerhalb der allgemeinen telefonischen Erreichbarkeit der Stadtverwaltung

Wie?

  • Online-Service
  • Vor Ort nach erfolgter telefonischer Terminvereinbarung 
    • ADRESSE: Hans-Böckler-Straße 1, 63110 Rodgau

Was brauche ich dazu? (Unterlagen)

  • Online-Service
    • Alle notwendigen Unterlagen werden im Online-Service genannt und abgefragt
  • Vor Ort
    • Fahrzeugschein

Kosten?

  • Zwischen 10,20 € und 767 € 

Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.

Volltext

Als Gewerbetreibende/r oder freiberuflich Tätige/r können Sie im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten. Dadurch können Sie beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigt werden. Die Ausnahmegenehmigung gilt in der Regel nur für Einzeltätigkeiten Ihres Gewerbebetriebs beziehungsweise Ihrer freiberuflichen Arbeit.

Einen Anspruch auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung haben Sie nicht.

Voraussetzungen

  • für bestimmte Tätigkeiten sind keine freien Parkmöglichkeiten in der Nähe des Arbeitsortes verfügbar
  • wegen der Art und Dringlichkeit der Arbeit ist ein längerer Weg oder ein häufiges Pendeln zwischen Fahrzeug und Arbeitsstelle nicht zumutbar
  • die örtlichen Gegebenheiten müssen beachtet werden
  • das öffentliche Interesse muss bewahrt bleiben

Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.