Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
Kurzinfo
Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?
Wann?
- Jederzeit online, per PDF oder vor Ort zu den Öffnungszeiten- in diesen Fällen können Sie auch direkt ohne Termin vorbeischauen
Wie?
- Online-Service
- PDF-Formulare
- Übermittlungssperre
- mit dem Betreff „Übermittlungssperre“
- per E-Mail senden an buergerservice@rodgau.de
oder - per Post senden an Stadt Rodgau, Hintergasse 15
- Vor Ort
- Im Bürgerservice / Hintergasse 15, 63110 Rodgau
Was brauche ich dazu? (Unterlagen)
- Online-Service
- keine Unterlagen notwendig
- keine Unterlagen notwendig
- PDF-Formular
- Antragsformular
- Vor Ort
- Antrag kann vor Ort ausgefüllt werden
Kosten?
- kostenlos
Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.
Volltext
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten aus dem Melderegister an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weitergegeben werden.
Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.
Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.