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Was erledige ich wo?

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Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.

Kurzinfo

Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?

Wann?

  • Jederzeit online, per PDF oder vor Ort zu den Öffnungszeiten- in diesen Fällen können Sie auch direkt ohne Termin vorbeischauen

Wie?

  • Vor Ort
    • Im Bürgerservice / Hintergasse 15, 63110 Rodgau

Was brauche ich dazu? (Unterlagen)

  • Online-Service
    • keine Unterlagen notwendig
  • PDF-Formular
    • Antragsformular
  • Vor Ort
    • Antrag kann vor Ort ausgefüllt werden

Kosten?

  • kostenlos

Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.

Volltext

Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten aus dem Melderegister an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weitergegeben werden.

Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.

Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.

Hinweise (Besonderheiten)

Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.

Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.