Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall im Ausland
Kurzinfo
Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?
Wann?
- Vor Ort zu den Öffnungszeiten nach Terminvergabe
Wie?
1. Vorab Einreichung der Unterlagen per Email an standesamt@rodgau.de oder in Kopie per Post
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- Ausländische Sterbeurkunde mit Übersetzung
- Nachweis des Wohnsitzes der verstorbenen Person
- Geburtsnachweis der verstorbenen Person
- Falls verheiratet/verpartnert die Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde
- Eventuell ein Nachweis über die Auflösung der Ehe/Lebenspartnerschaft (z.B. Sterbeurkunde des Ehegatten, Scheidungs-/Aufhebungsurteil usw.)
2. Anschließend vor Ort
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- Rodgau, Hintergasse 15 mit Terminvereinbarung unter den Telefonnummern 06106 693-1120, 1215, 1289, 1280
Was brauche ich dazu? (Unterlagen)
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- Vor Ort im Original vorzulegen
- Identitätsnachweis der anzeigenden Person
- Nachweis des Wohnsitzes der verstorbenen Person
- Ausländische Sterbeurkunde mit Übersetzung
- Geburtsnachweis der verstorbenen Person
- Falls verheiratet/verpartnert die Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde
- Eventuell ein Nachweis über die Auflösung der Ehe/Lebenspartnerschaft (z.B. Sterbeurkunde des Ehegatten, Scheidungs-/Aufhebungsurteil usw.)
- Vor Ort im Original vorzulegen
Kosten?
- 47,00 €
Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.
Volltext
Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.
Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
- Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls die Sterbeurkunde aus.
- Das Standesamt übersendet Ihnen die Sterbeurkunde per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
- Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
Voraussetzungen
- die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
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einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
- Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
- Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
- Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.
Erforderliche Unterlagen
- Sie müssen als Antragssteller Ihre Identität nachweisen (Personalausweis, Reisepass oder Kopie des Ausweisdokumentes)
- gegebenenfalls ist die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich.
Frist
Die Frist für die Fortführung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.