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Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall im Ausland

Kurzinfo

Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?

Wann?

Wie?

1. Vorab Einreichung der Unterlagen per Email an standesamt@rodgau.de oder in Kopie per Post

    • Ausländische Sterbeurkunde mit Übersetzung
    • Nachweis des Wohnsitzes der verstorbenen Person
    • Geburtsnachweis der verstorbenen Person
    • Falls verheiratet/verpartnert die Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Eventuell ein Nachweis über die Auflösung der Ehe/Lebenspartnerschaft (z.B. Sterbeurkunde des Ehegatten, Scheidungs-/Aufhebungsurteil usw.)

2. Anschließend vor Ort

    • Rodgau, Hintergasse 15 mit Terminvereinbarung unter den Telefonnummern 06106 693-1120, 1215, 1289, 1280

Was brauche ich dazu? (Unterlagen)

    • Vor Ort im Original vorzulegen
      • Identitätsnachweis der anzeigenden Person
      • Nachweis des Wohnsitzes der verstorbenen Person
      • Ausländische Sterbeurkunde mit Übersetzung
      • Geburtsnachweis der verstorbenen Person
      • Falls verheiratet/verpartnert die Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde
      • Eventuell ein Nachweis über die Auflösung der Ehe/Lebenspartnerschaft (z.B. Sterbeurkunde des Ehegatten, Scheidungs-/Aufhebungsurteil usw.)

Kosten?

  • 47,00 €

Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.

Volltext

Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls die Sterbeurkunde aus.
  • Das Standesamt übersendet Ihnen die Sterbeurkunde per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
  • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.

Voraussetzungen

  • die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
  • einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
    • Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
    • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
    • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
    • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
  • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Sie müssen als Antragssteller Ihre Identität nachweisen (Personalausweis, Reisepass oder Kopie des Ausweisdokumentes)
  • gegebenenfalls ist die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich.

Frist

Die Frist für die Fortführung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.