Seiteninhalt
Inhalt

Was erledige ich wo?

A B C D E F G H I J K L M N O P QR S T U V W XYZ Alle

Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

Kurzinfo

Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?

Wann?

  • Vor Ort zu den Öffnungszeiten nach Terminvergabe
    • Bei Umzug ins Ausland
    • Hinweis: Bei Umzug innerhalb Deutschlands reicht die Anmeldung am neuen Wohnort.

Wie?

  • Vor Ort
    • Im Bürgerservice / Hintergasse 15, 63110 Rodgau

Was brauche ich dazu? (Unterlagen)

  • Vor Ort
    • Alle Ausweisdokumente (mindestens der Personalausweis)

Kosten?

  • kostenlos

Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.

Volltext

Wenn Sie aus Ihrer alleinigen Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn Sie ins Ausland ziehen.

Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

Voraussetzungen

  • Wegzug ins Ausland

Frist

Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Formulare

Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.

Hinweise (Besonderheiten)

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.