Seiteninhalt
Inhalt

Was erledige ich wo?

A B C D E F G H I J K L M N O P QR S T U V W XYZ Alle

Melderegisterauskunft - Erteilung Selbstauskunft

Kurzinfo

Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?

Wann?

  • Jederzeit per Mail oder per Post

Wie?

oder

    • per Post senden an Stadt Rodgau, Hintergasse 15

Was brauche ich dazu? (Unterlagen)

  • Personalausweis oder Pass

Kosten?

  • kostenlos

Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.

Volltext

Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.

Die Auskunft umfasst im Wesentlichen:

  • die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
  • die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
  • die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
    • der Speicherung sowie
    • der regelmäßigen Datenübermittlungen.

Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft sowohl über

  • die Arten der übermittelten Daten

als auch ihre Empfänger erhaltensowie im Übrigen die in Art. 15 Abs. 1 Buchstaben a - h der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU DS-GVO) genannten Informationen.

Ansprechpunkt

Meldebehörde Ihres Wohnortes

Voraussetzungen

  • Registrierung bei der Meldebehörde des Wohnortes.

Erforderliche Unterlagen

Identitätsnachweis

Frist

Datenübermittlungen über ein automatisierten Abrufverfahren oder die Daten der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft werden nach mindestens 12 Monaten, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht. 

Hinweise (Besonderheiten)

In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden.

Zuständige Stelle

Meldebehörde Ihres Wohnortes

Kosten

Gemäß Art. 15 Abs. 3 EU DS-GVO stellt der Verantwortliche, hier: die Meldebehörde eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann sie ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.

Formulare

In der Regel ist ein formloser Antrag nötig.

Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.