Befreiung von der Ausweispflicht
Kurzinfo
Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?
Wann?
- Jederzeit per PDF oder vor Ort zu den Öffnungszeiten nach Terminvergabe
Wie?
- PDF-Formular
- Befreiung von der Ausweispflicht
- mit dem Betreff „Befreiung von der Ausweispflicht“
- per E-Mail senden an buergerservice@rodgau.de
oder
-
- per Post senden an Stadt Rodgau, Hintergasse 15
- Vor Ort
- Im Bürgerservice / Hintergasse 15, 63110 Rodgau
Was brauche ich dazu? (Unterlagen)
- PDF-Formular
- Antragsformular
- Ausweis (auch wenn nicht mehr gültig)
- Ggf. Betreuungsnachweis
- Vor Ort
- Antrag kann vor Ort ausgefüllt werden
- Ausweis (auch wenn nicht mehr gültig)
- Ggf. Betreuungsnachweis
Kosten?
- kostenlos
Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.
Volltext
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
-
die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Erforderliche Unterlagen
Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde zu erfragen.
Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.