Sterbefall im Ausland Beurkundung
Kurzinfo
Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?
Wann?
- Vor Ort zu den Öffnungszeiten nach Terminvergabe
Wie?
1. Vorab Einreichung der Unterlagen per Email an standesamt@rodgau.de oder in Kopie per Post
-
- Ausländische Sterbeurkunde mit Übersetzung
- Nachweis des Wohnsitzes der verstorbenen Person
- Geburtsnachweis der verstorbenen Person
- Falls verheiratet/verpartnert die Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde
- Eventuell ein Nachweis über die Auflösung der Ehe/Lebenspartnerschaft (z.B. Sterbeurkunde des Ehegatten, Scheidungs-/Aufhebungsurteil usw.)
2. Anschließend vor Ort
-
- Rodgau, Hintergasse 15 mit Terminvereinbarung unter den Telefonnummern 06106 693-1120, 1215, 1289, 1280
Was brauche ich dazu? (Unterlagen)
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- Vor Ort im Original vorzulegen
- Identitätsnachweis der anzeigenden Person
- Nachweis des Wohnsitzes der verstorbenen Person
- Ausländische Sterbeurkunde mit Übersetzung
- Geburtsnachweis der verstorbenen Person
- Falls verheiratet/verpartnert die Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde
- Eventuell ein Nachweis über die Auflösung der Ehe/Lebenspartnerschaft (z.B. Sterbeurkunde des Ehegatten, Scheidungs-/Aufhebungsurteil usw.)
- Vor Ort im Original vorzulegen
Kosten?
- 47,00 €
Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.
Volltext
Ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.
Der nachträgliche Eintrag in das Sterberegister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Sterbeurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Sterbeurkunde entfallen somit zukünftig.
Ansprechpunkt
das Standesamt
- am letzten deutschen Wohn- oder Aufenthaltsort der verstorbenen Person oder
- am deutschen Wohn- oder Aufenthaltsort der Antragsberechtigten (zum Beispiel deutscher Aufenthaltsort der Kinder der im Ausland verstorbenen Person)
In allen anderen Fällen: das Standesamt I in Berlin
Standesamt I in Berlin
Schönstedtstr. 5
13357 Berlin (Mitte)
Tel.: + 49 30 - 90 269-5000
Fax: + 49 30 - 90 269-5245
Öffnungszeiten:
Mo geschlossen
Di: 09:00 - 12:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 14:00 - 17:00 Uhr
Fr: geschlossen
Erforderliche Unterlagen
- ausländische Sterbeurkunde mit Übersetzung, gegebenenfalls mit Legalisation/Apostille
- Personalausweis oder Reisepass der antragstellenden Person (oder ein anerkanntes Ersatz-Personaldokument)
Dokumente der oder des Verstorbenen:
- Nachweis des Familienstandes (zum Beispiel durch Eheurkunde, Scheidungsurteil)
- Geburtsurkunde
War der oder die Verstorbene eingebürgert, asylberechtigt, staatenlos, heimatloser Ausländer oder Flüchtling zusätzlich:
- Einbürgerungsurkunde oder Nachweis des Sonderstatus
Darüber hinaus kann die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich sein - erkundigen Sie sich darüber bitte vorab im Standesamt.
Kosten
Für die Beurkundung eines Sterbefalls fallen Gebühren in Höhe von 47,00 Euro an, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat; gegebenenfalls fallen weitere Gebühren an.
Verfahrensablauf
Details zu den Modalitäten und den Unterlagen, die das Standesamt im Einzelnen von Ihnen benötigt, erfragen Sie dort bitte vorab telefonisch.
- Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
- Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
- Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Sterberegister erfolgen.
Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Register-Eintragung eine Sterbeurkunde aus.
Voraussetzungen
Die Nachbeurkundung des Sterbefalls ist möglich für:
- deutsche Staatsangehörige
- Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
Antragsberechtigte sind:
- die Kinder,
- die Eltern,
- der oder die Ehe- oder Lebenspartner(in) der verstorbenen Person und
- die deutsche Auslandsvertretung, in deren Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eingetreten ist.
Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.