Beistandschaft
Leistungsbeschreibung
Eine Beistandschaft kann zudem eingerichtet werden für die Geltendmachung des Kindesunterhalts. Informationen dazu finden Sie nachstehend:
- Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Beratung und Unterstützung
Welche Fristen muss ich beachten?
Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes. Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt oder mit Volljährigkeit.
Beratung und Unterstützung erhält ein Kind (und der Elternteil bei dem es lebt) bei der Beistandschaft bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.
Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.