Private Feuerwerke - Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
Kurzinfo
Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?
Wann?
- Jederzeit online oder vor Ort nach Terminvereinbarung innerhalb der allgemeinen telefonischen Erreichbarkeit der Stadtverwaltung
Wie?
- Online-Service
- Vor Ort
- nach erfolgter telefonischer Terminvereinbarung
- ADRESSE: Hans-Böckler-Straße 1, 63110 Rodgau
Was brauche ich dazu? (Unterlagen)
- Online-Service
- Alle notwendigen Unterlagen werden im Online-Service genannt und abgefragt
- Vor Ort
- Antrag mit Unterlagen zum Zweck des Feuerwerkes
- Personalausweis
Kosten?
- 100 €
Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.
Volltext
Nur zum Jahreswechsel (am 31.12 und 01.01) dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (alte Bezeichnung Klasse II) von Privatpersonen über 18 Jahren abgebrannt werden.
Wenn Privatpersonen, das heißt Personen ohne eine Erlaubnis nach § 7 oder § 27 des Sprengstoffgesetzes oder Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz, zu einem anderen Zeitpunkt selbst Feuerwerkskörper der Kategorie F2 abbrennen möchten, kann dies von der zuständigen Behörde aus begründetem Anlass ausnahmsweise zugelassen werden. Solche Privatpersonen benötigen dafür eine Genehmigung. Als begründeter Anlass wird von manchen Verwaltungen z.B. eine Goldene Hochzeit, ein runder Geburtstag oder ein sonstiges Jubiläum angesehen. Auf die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung besteht jedoch kein Rechtsanspruch.
Hinweis: Auch mit einer solchen Ausnahmegenehmigung dürfen Privatpersonen keine Feuerwerkskörper der Kategorie F3, F4, Bühnenfeuerwerk der Kategorie T2 oder sonstigen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P2 (alte Klassen III (Mittelfeuerwerk), IV (Großfeuerwerk) oder T (pyrotechnische Gegenstände für technische Zwecke, Bühnenfeuerwerk) abbrennen.
Frist
Die Beantragung der Ausnahmegenehmigung sollte mindestens 14 Tage vor dem geplanten Feuerwerk erfolgen.
Voraussetzungen
Sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und es muss ein begründeter Anlass zum Abbrennen eines Feuerwerkes vorliegen.
Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.