Bebauungsplan
Kurzinfo
Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?
Wann?
- Jederzeit per E-Mail, schriftlich, telefonisch oder vor Ort zu den Öffnungszeiten nach Terminvergabe.
- Online einsehbarer Bebauungsplan vom Kreis Offenbach
Wie?
- Per E-Mail am besten mittels formloser Anzeige an bau@rodgau.de
- Schriftlich an Stadt Rodgau, Fachbereich Bauberatung und Stadtplanung
- Telefonisch bei Tel. 693-1174, -1247, -1319, -1352
- Vor Ort
- Rathaus Hintergasse 15, Fachdienst Stadtplanung, Fachbereich Stadtplanung und Bauberatung
Kosten?
- Keine
Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.
Volltext
Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche,
-
zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Ansprechpunkt
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.
Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.