Verkehrsüberwachung
Kurzinfo
Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?
Wann?
- Schriftlich oder vor Ort nach Terminvereinbarung innerhalb der allgemeinen telefonischen Erreichbarkeit der Stadtverwaltung
Wie?
- Schriftlich (formlos)
- per E-Mail senden an ordnungsamt@rodgau.de
- per Post senden an Hans-Blöckler-Straße 1, 63110 Rodgau
- Vor Ort
- nach erfolgter telefonischer Terminvereinbarung
- ADRESSE: Hans-Blöckler-Straße 1, 63110 Rodgau
Was brauche ich dazu? (Unterlagen)
- keine Unterlagen
- Es können Informationen eingeholt werden
Kosten?
- Kostenlos
Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.
Leistungsbeschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie im Internetauftritt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur unter "Straßenverkehrs-Ordnung".
- StVO-Novelle
(Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) - Straßenverkehrsgesetz (StVG)
(Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) - Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Straßenverkehrs - Zulassungs - Ordnung (StVZO)
- Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV)
- Verordnung über die Zulassung von Personen m Straßenverkehr (FeV)
Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.