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Was erledige ich wo?

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Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung

Kurzinfo

Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?

Wann?

Wie?

Was brauche ich dazu? (Unterlagen)

  • Online-Services
    • Alle notwendigen Unterlagen werden in den Online-Services abgefragt
  • Schriftlich und vor Ort
    • Veranstaltungskonzept
    • Ggfs. Absperrplan
    • Anzeige nach § 6 HGastG

Kosten?

  • 10,20 € bis 767 € Sondernutzungsgebühr 

Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.

Volltext

Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.

Erforderliche Unterlagen

Erforderlich sind Angaben über

  • die Art und den Anlass der Veranstaltung,
  • Veranstaltungsort und -datum,
  • die Dauer der Veranstaltung,
  • die Anzahl der Teilnehmer / Fahrzeuge,
  • den Streckenverlauf,
  • die Startweise.

Frist

Der Antrag auf Genehmigung der jeweiligen Veranstaltung ist etwa 2 Monate vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.

Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die Landesbehörde die von der Veranstaltung betroffenen unteren Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und andere Stellen beteiligen muss.

Die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens geäußerten Bedenken, Auflagen oder Hinweise (zum Beispiel zu örtlichen Baustellen) werden von der Genehmigungsbehörde bei der Erlaubniserteilung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen

Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.