Schaustellung von Personen, Erlaubnis
Kurzinfo
Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?
Wann?
- Schriftlich oder vor Ort nach Terminvereinbarung innerhalb der allgemeinen telefonischen Erreichbarkeit der Stadtverwaltung
Wie?
- Schriftlich
- Ausgefülltes Formular “Schaustellung von Personen - Antrag auf Erlaubnis“
- mit Betreff "Schaustellung von Personen - Erlaubnis"
- per E-Mail senden an ordnungsamt@rodgau.de
- per Post senden an Hans-Blöckler-Straße 1, 63110 Rodgau
- Vor Ort
- nach erfolgter telefonischer Terminvereinbarung
- ADRESSE: Hans-Blöckler-Straße 1, 63110 Rodgau
Was brauche ich dazu? (Unterlagen)
- Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
- Lageplan (formlos)
- Antrag/ Formular "Schaustellung von Personen" (siehe oben)
Kosten?
- nach Zeitaufwand
Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.
Volltext
Wer Personen gewerblich zur Schau (z.B. Striptease-Darbietungen, Table-Dance o.ä.)stellen will, braucht eine Erlaubnis des zuständigen Ordnungsamtes. Die Erlaubnis kann für eine einmalige Veranstaltung oder auch für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen (Table-Dance-Bars) erteilt werden.
Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.